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Jetzt anmelden!Benennungen
Neben der DSGVO fordern auch andere Gesetzgebungen die Benennung von Beauftragten innerhalb der Organisation, die für die jeweiligen Belangen eintreten und die Umsetzung vorantreiben.
Datenschutzbeauftragte (DSB), Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) oder auch Telekommunikationsbeauftragte (TKSB) – diese Positionen können sowohl von internen Mitarbeitenden als auch von externen Dienstleister:innen übernommen werden.
Das SVBM unterstützt Sie auch hier mit Fachwissen und Expertise.
DSB
Datenschutzbeauftragte kümmern sich um die Einhaltung der Datenschutzgesetze in der Organisation.
ISB
Informationssicherheits-beauftragte unterstützen bei der Einhaltung der Informationssicherheit.
TKSB
Beauftragte für die TK-sicherheit beraten und unterstützen z. B. bei der Aktualisierung des Sicherheitskonzepts.
EU-Vertretung
EU-Vertretungen sind die erste Anlaufstelle für Betroffene und Behörden, wenn Ihr Unternehmenssitz nicht in der EU ist.
eDSB – Externe Datenschutzbeauftragte
Der/die eDSB kümmert sich um die Einhaltung der Datenschutzgesetze in der Organisation.
Es geht primär um den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
Dabei sollen die Grundrechte und Grundfreiheiten – insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – von betroffenen Personen geschützt werden.
Die DSB kümmern sich um die Einhaltung der Datenschutzvorgaben, sind aber nicht dafür verantwortlich!
Fast alle Organisationen sind zur Benennung einer/eines DSB verpflichtet.
Die jeweiligen Gesetze (weltlich oder kirchlich) definieren, für welche Organisationen eine Benennung Pflicht ist. In der Regel sind das Organisationen ab 20 Personen, die sich ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Es gibt aber noch weitere Kriterien, weshalb wir gerne mit Ihnen zusammen klären, ob Sie benennungspflichtig sind.
Wir empfehlen die Einführung bzw. weitere Umsetzung eines "Datenschutzmanagementsystems (DSMS)". Dies ist die „Gesamtheit“ aus Zuständigkeiten, vorgeschriebenen Verhaltensweisen und Abläufen sowie technischen und sächlichen Mitteln, die zur Erreichung der Datenschutzziele dient.
Je größer die Organisation, desto umfangreicher wird das DSMS ausfallen. Unser Bestreben ist eine angemessene Umsetzung, ohne mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
Unsere Vorgehensweise ist auf eine langjährige Zusammenarbeit ausgelegt, in der wir Ihnen unterstützend und begleitend zur Seite stehen.
eISB – Externe Informationssicherheitsbeauftragte
Der/die ISB kümmert sich um die Einhaltung der Informationssicherheit in der Organisation.
Im Fokus stehen alle Informationen (Werte) der Organisation.
Der/die ISB zeigt sich im Unternehmen verantwortlich für das Planen, Umsetzen, Prüfen und Optimieren der Informationssicherheit. Neben der generellen Beratung zu diesem Thema kommt das Umsetzen, Betreiben und Weiterentwickeln von Informationssicherheitsmanagementsystemen (ISMS) hinzu.
Größere Organisationen sollten über die Benennung einer/eines ISB nachdenken.
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung einer/eines ISB – es sei denn, die Organisation zählt zu den Betreibenden kritischer Infrastrukturen (KRITIS). Dazu gehören beispielsweise Unternehmen aus dem Gesundheits- oder Versorgungssektor.
Je größer die Organisation, desto komplexer sind die Strukturen und Informationsflüsse. Hier macht es durchaus Sinn, über eine Beauftragung nachzudenken.
Auch hier empfehlen wir grundsätzlich die Einführung bzw. Umsetzung eines „Informationssicherheitsmanagementsystems“ (ISMS). Dies stellt sicher, dass Gesetze und Verordnungen, die die Informationssicherheit betreffen, eingehalten werden. Zusätzlich können so weitergehende und ergänzende Forderungen, die die Organisation zusätzlich festgelegt hat, erfüllt werden.
Unsere Vorgehensweise gleicht der Umsetzung der Datenschutzvorgaben.
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eTKSB – Externe Telekommunikations-sicherheitsbeauftragte
Der/die eTKSB berät und unterstützt die Organisation bei der Aktualisierung des Sicherheitskonzepts und dient als Schnittstelle zwischen Organisationsleitung und Bundesnetzagentur.
Im Fokus steht hier die TK-Sicherheit. Denn die TK-Infrastruktur muss vor Störungen und Risiken geschützt und die Verfügbarkeit der Dienste gewährleistet werden.
Der/die TKSB muss spätestens mit Aufnahme des Betriebs oder Angebot des Dienstes benannt sein.
Nach §109 TKG sind alle Unternehmen, die öffentliche Telekommunikationsnetze betreiben oder öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringen, benennungspflichtig.
Der Fokus liegt auf der Erstellung und Aktualisierung des TK-Sicherheitskonzeptes. In der Regel wird das vorhandene Konzept durch uns überprüft und die Schwachstellen transparent gemacht. Eine intensivere Mitarbeit bei der Erstellung kann aber auch vereinbart werden.
Weitere Anforderungen aus dem TKG oder TDDDG können individuell nach Größe und Komplexität der Organisation angegangen werden.
Mehr zum TKSB in folgendem Blogartikel: TK-Sicherheitsbeauftragte: Wer sie benötigt und wofür sie zuständig sind
EU-Vertretung
Eine EU-Vertretung ist die erste Anlaufstelle für Betroffene und Behörden, wenn Ihr Unternehmenssitz nicht in der EU ist. Durch die Vertretung sollen persönliche Hürden bei der Kontaktaufnahme, wie z. B. fehlende Sprachkenntnisse, vermieden werden.
Die EU-Vertretung kann eine Person oder ein Unternehmen sein. Das Mandat wird schriftlich erteilt.
Nach Art. 27 DSGVO benötigen alle Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, aber dennoch regelmäßig Daten von EU-Bürger:innen verarbeiten, eine Datenschutz-Vertretung.
Übrigens: Europäische Unternehmen, die personenbezogene Daten in der Schweiz verarbeiten, benötigen auch eine Vertretung!
Die EU-Vertretung dient vor allem als Anlaufstelle für Betroffene und Behörden in allen Fragen zur Datenverarbeitung. Wir vertreten Sie demnach gemäß ihren Verpflichtungen, die sich aus der DSGVO ergeben.
Unser Service:
- Angepasste EU-Kontaktdaten zur Veröffentlichung in Ihren Datenschutzrichtlinien
- Entgegennahme von Anfragen von Betroffenen und Aufsichtsbehörden in Ihrem Auftrag
- Rechtsrisiko-Erstprüfung
- Vorlagen und Unterstützung beim Ausfüllen von Compliance-Dokumenten (Art. 30 DSGVO)
- Zugang zum Netzwerk von Datenschutzexpert:innen