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Stärkung des Datenschutzes in Europa: Die EDSA Kontrollaktion zum Recht auf Auskunft

Zuletzt aktualisiert am 04. April 2024

Das Recht auf Auskunft ist eines der wichtigsten Betroffenenrechte. Daher hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine maßgebliche Initiative ins Leben gerufen, die das Recht auf Auskunft in den Mittelpunkt stellt.

Dieses Grundrecht ermöglicht es Individuen, Einblick in die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu erhalten und ist ein zentraler Punkt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Außerdem ist es die Basis für die Ausübung weiterer Betroffenenrechte.

Die kürzlich gestartete Kontrollaktion des EDSA für das Jahr 2024 unterstreicht die Bedeutung dieses Rechts und zielt darauf ab, dessen Einhaltung in der Praxis zu überprüfen und zu fördern. 

Ein koordinierter Ansatz für einen einheitlichen Datenschutz

Mit der Beteiligung von 31 Datenschutzbehörden aus dem gesamten Europäischen Wirtschaftsraum, einschließlich sieben deutschen Landesdatenschutzbehörden, markiert diese Aktion den Beginn einer umfassenden Überprüfung der Praktiken von Organisationen im Hinblick auf das Recht auf Auskunft. Durch einen strukturierten Fragebogen, der sich an den von der EDSA veröffentlichten Leitlinien orientiert, sollen Organisationen auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hin überprüft werden. Im Anschluss wird überprüft, ob eine formelle Untersuchung eingeleitet oder eine bestehende Untersuchung im jeweiligen Fall fortgesetzt werden soll.

Dies ist die dritte koordinierte Aktion des EDSA. 2022 ging es um die Nutzung von Cloud-Diensten durch den öffentlichen Sektor und 2023 um die Benennung und Rolle von Datenschutzbeauftragten.

In Deutschland beteiligen sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein.

Denis Lehmkemper, der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen betont: „Mit den koordinierten Prüfungen setzen wir ein starkes Zeichen für den Datenschutz und insbesondere für das wichtige Recht auf Auskunft, das allen Bürgerinnen und Bürgern zusteht“. 

Die Bedeutung des Rechts auf Auskunft

Das Recht auf Auskunft ist ein Eckpfeiler des Datenschutzes. Es ermöglicht Bürger:innen, die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu überwachen und gegebenenfalls weitere Schritte wie Berichtigung oder Löschung dieser Daten einzuleiten. Die EDSA-Kontrollaktion beleuchtet nicht nur die Wichtigkeit dieses Rechts, sondern auch die Herausforderungen und Beschwerden, die in Bezug darauf bei den Datenschutzbehörden eingehen. Beim LfD Niedersachsen gehen beispielsweise jedes Jahr mehrere hundert Beschwerden ein. Nicht zuletzt diese hohe Anzahl an Beschwerden dürfte dazu geführt haben, dass der BfDI dem EDSA die Umsetzung des Auskunftsrecht als Thema für die dritte koordinierte Aktion vorgeschlagen hat.

Erwartungen und Ziele der Kontrollaktion

Die Initiative zielt darauf ab, einheitliche Standards für die Umsetzung des Auskunftsrechts zu fördern und festzustellen, inwiefern Organisationen den Anforderungen der DSGVO gerecht werden. Durch die Analyse der Ergebnisse und den Austausch von Best Practices zwischen den Datenschutzbehörden soll ein tieferes Verständnis für die bestehenden Praktiken entwickelt und gegebenenfalls Anpassungen oder Klarstellungen der bestehenden Leitlinien vorgenommen werden. Der EDSA wird am Ende der Aktion einen Bericht veröffentlichen und mögliche Folgemaßnahmen empfehlen, wie z. B. Sensibilisierung von Verantwortlichen und Betroffenen.

Ein starker Impuls für Datenschutz und Transparenz

Die Beteiligung von Datenschutzbehörden auf nationaler und europäischer Ebene unterstreicht die gemeinsame Verpflichtung, das Recht auf Auskunft zu stärken und die Praktiken der Organisationen im Umgang mit personenbezogenen Daten transparenter zu machen. Die koordinierte Prüfung sendet ein klares Signal aus, dass der Schutz der Privatsphäre und die Einhaltung der DSGVO Priorität haben und dass die Behörden bereit sind, zur Durchsetzung dieser Rechte beizutragen.

Bedeutung für deutsche Organisationen

Deutsche Organisationen, insbesondere jene, die direkt von den sieben teilnehmenden deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden überwacht werden, können mit einer verstärkten Überprüfung ihrer Praktiken im Umgang mit dem Recht auf Auskunft rechnen. Dies beinhaltet, wie Organisationen Anfragen von Betroffenen nach Auskunft ihrer Daten behandeln.

Im Rahmen der Aktion werden Organisationen Fragebögen erhalten, die dazu dienen, Informationen zu sammeln und festzustellen, ob weitergehende formelle Untersuchungen erforderlich sind. Dies bedeutet, dass Organisationen transparent darlegen müssen, wie sie das Auskunftsrecht umsetzen und sicherstellen, dass ihre Prozesse den Anforderungen der DSGVO entsprechen.

Die Aufsichtsbehörde in Saarland hat bereits angekündigt, dass unter anderem Anbieter der Daseinsvorsorge – z. B. im Bereich Wasser und Energie – im Fokus stehen werden.  

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Abhängig von den Ergebnissen der Untersuchung könnten weitere Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen eingeleitet werden. Organisationen, die bei der Einhaltung des Auskunftsrechts Mängel aufweisen, könnten sich daher mit formalen Ermittlungen oder sogar Sanktionen konfrontiert sehen.

Diese Aktion unterstreicht die Notwendigkeit für Organisationen, ihre Datenschutzpraktiken kontinuierlich zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der DSGVO genügen. Dies beinhaltet eine effektive Bearbeitung von Auskunftsersuchen und die Implementierung von Verfahren, die eine schnelle und korrekte Antwort auf solche Ersuchen gewährleisten.

Neben der direkten Überprüfung und möglichen Durchsetzung zielt die Aktion auch darauf ab, das Bewusstsein und das Verständnis für das Auskunftsrecht bei Organisationen zu erhöhen. Dies könnte weitere Schulungs- und Sensibilisierungsinitiativen für Mitarbeitende nach sich ziehen, um die Bedeutung des Datenschutzes und die Rechte der Betroffenen zu verdeutlichen.

Für deutsche Organisationen bedeutet die Teilnahme an dieser koordinierten Aktion des EDSA eine Gelegenheit, ihre Verfahren und Richtlinien zu überprüfen und anzupassen, um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten und das Vertrauen in ihre Datenschutzpraktiken zu stärken. 

Ausblick

Die Ergebnisse der Kontrollaktion werden nicht nur Aufschluss über die derzeitige Lage geben, sondern auch dazu beitragen, zukünftige Richtlinien und Maßnahmen zu gestalten. Durch die Identifizierung von Best Practices und möglichen Schwachstellen können sowohl Organisationen als auch Datenschutzbehörden von dieser Initiative profitieren. Der abschließende Bericht des EDSA wird voraussichtlich wertvolle Einblicke bieten und den Weg für weitere Verbesserungen im Datenschutz ebnen.

Die EDSA Kontrollaktion zum Recht auf Auskunft ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem stärkeren Datenschutz in Europa. Indem sie die Einhaltung dieses fundamentalen Rechts überprüft, trägt die Aktion dazu bei, das Bewusstsein zu schärfen und die Bedeutung des individuellen Datenschutzes in der digitalen Welt zu unterstreichen. 

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Quellen

Datenschutzkonferenz (2024): „Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 28. Februar 2024. Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden beteiligen sich an CEF 2024: Beginn der koordinierten Aktion zum Auskunftsrecht“, https://datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/2024-02-28_DSK-PM_CEF-2024-Auskunftsrecht.pdf, letzter Zugriff am 26. März 2024.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (2024): „Niedersächsische Datenschutzaufsicht beteiligt sich an europaweit koordinierten Prüfungen zum Recht auf Auskunft“, April 2024, https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/niedersachsische-datenschutzaufsicht-beteiligt-sich-an-europaweit-koordinierten-prufungen-zum-recht-auf-auskunft-229966.html, letzter Zugriff am 26. März 2024.

European Date Protection Board (2024): „CEF 2024: Launch of coordinated enforcement on the right of access“, 28. Februar 2024, https://www.edpb.europa.eu/news/news/2024/cef-2024-launch-coordinated-enforcement-right-access_de, letzter Zugriff am 26. März 2024.

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland (2024): „Presseinformation der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit“, 29. Februar 2024, https://www.datenschutz.saarland.de/datenschutz/aktuelles/detail/presseinformation-der-landesbeauftragten-fuer-datenschutz-und-informationsfreiheit-vom-29022024, letzter Zugriff am 26. März 2024. 

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