Melden Sie sich zu unserem Newsletter an!
In unserem monatlich erscheinenden Newsletter informieren wir Sie über alle wichtigen Ereignisse, Neuerungen sowie Urteile. Melden Sie sich an und sichern Sie sich unsere Flowchart "Kaltakquise: Benötige ich eine Einwilligung?".
Jetzt anmelden!© KI-generiertes Bild, Canva
Die Checkbox: Wann sie sinnvoll ist und wann nicht
Zuletzt aktualisiert am 27.08.2025
Checkboxen begegnen uns online überall – sei es beim Shoppen, der Newsletter-Anmeldung oder dem Herunterladen einer App. Diese kleinen Kästchen sind essenziell, denn sie helfen bei rechtlichen Absicherungen, der Nutzerführung und dem Einholen von Einwilligungen. Doch nicht immer sind sie am richtigen Platz. Gerade im Zusammenhang mit der Datenschutzerklärung stiften Checkboxen oft Verwirrung.
Was ist eine Checkbox und wofür wird sie genutzt?
AGB-Checkbox: hilfreich, aber nicht verpflichtend
Checkboxen zur Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind weit verbreitet. Anders als oft angenommen, sind sie rechtlich aber nicht vorgeschrieben.
Es ist lediglich wichtig, dass vor dem Abschluss eines Vertrags klar und deutlich auf die AGB hingewiesen wird und diese in zumutbarer Weise einsehbar sind. Eine AGB-Checkbox ist also nicht zwingend erforderlich, kann aber aus Beweisgründen sinnvoll sein: Im Streitfall lässt sich so leichter belegen, dass die AGB Teil des Vertrags waren. Fehlt die Checkbox, sollte zumindest ein gut sichtbarer Hinweis mit einem Link zu den AGB direkt vor dem Absende-Button platziert werden.
Checkbox bei Datenschutzerklärungen: Oft falsch eingesetzt
Sie wollen up to date bleiben?
In unserem monatlich erscheinenden Newsletter informieren wir Sie über alle wichtigen Ereignisse, Neuerungen sowie Urteile. Melden Sie sich an und sichern Sie sich unseren Fachartikel zur datenschutzkonformen Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Einwilligung per Checkbox: Worauf Sie rechtlich achten müssen
- Separate Checkbox pro Zweck: Für jeden Verarbeitungszweck ist eine eigene, explizite Checkbox nötig.
- Verlinkung der Datenschutzerklärung: Die relevanten Datenschutzinformationen zur zugrunde liegenden Verarbeitung sollten direkt verlinkt sein.
- Hinweis auf das Widerrufsrecht: Es muss klar auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden.
- Nachweisbarkeit: Die Einwilligung muss protokolliert werden, um sie später nachweisen zu können.
Typische Fehler beim Einsatz von Checkboxen
- Zustimmung zur Datenschutzerklärung verlangen: Die Datenschutzerklärung ist kein Vertrag. Eine Checkbox zur Bestätigung ist daher unzulässig.
- Mehrere Zwecke, eine Checkbox: Eine einzige Checkbox für verschiedene Zwecke, wie Newsletter und Tracking, ist nicht DSGVO-konform.
- Kein Hinweis auf das Widerrufsrecht: Eine gültige Einwilligung setzt voraus, dass Nutzer über ihr Widerrufsrecht informiert werden.
- Keine Nachweismöglichkeit: Einwilligungen müssen jederzeit nachvollziehbar und protokollierbar sein.
Fazit: Die Checkbox ist kein juristischer Freifahrtschein
Checkboxen sind ein effektives Mittel, um Einwilligungen rechtssicher einzuholen – vorausgesetzt, sie werden richtig verwendet. Sie haben bei Datenschutzerklärungen nichts zu suchen, können aber bei den AGB aus Gründen der Nachweisbarkeit nützlich sein. Wer seine Website regelmäßig auf die korrekte Verwendung von Checkboxen überprüft, schützt sich selbst und schafft Vertrauen bei den Nutzern.
Sie sind sich unsicher, ob Ihre Checkboxen DSGVO-konform sind? Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung!
Quellen