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Cookie-Banner: Diese 5 Punkte sollten Sie beachten

Mittlerweile sind sie auf fast jeder Internetseite zu finden: Cookie-Banner. Doch optisch und inhaltlich unterscheiden sie sich teilweise sehr. Dabei ist gesetzlich geregelt, wie Cookie-Banner aussehen sollten. Mit diesen fünf Punkten sind Sie optimal vorbereitet und können Ihre Cookie-Banner datenschutzkonform gestalten.

1. Welche Cookies gelten als erforderlich?

Nutzt Ihre Website Cookies, die aus Nutzendensicht technisch nicht zwingend erforderlich sind, müssen Ihre Besucher:innen die Möglichkeit haben, diese abzuwählen. Leider ist nicht klar definiert, was als erforderlich gilt. Cookies für Funktionen wie den Warenkorb bei Online-Shops oder für das Merken des Login-Status werden allgemein als erforderlich angesehen.

Bei Komfortfunktionen wie der Darstellung von Videos gehen die Meinungen allerdings auseinander. Auch bei der Webanalyse wie z.B. mit Matomo ist nicht klar, wie die Cookies einzustufen sind. Lediglich Cookies, die zu Marketingzwecken Nutzungsprofile erstellen, wie beispielsweise bei Facebook-Pixel, gelten eindeutig nicht als erforderlich. Hier ist es ratsam, im Zweifel auf Nummer sicher zu gehen und die Abwahl aller technisch nicht nötigen Cookies zu ermöglichen. So bekommen Sie keinen Ärger mit den Aufsichtsbehörden oder negatives Feedback von Ihren Kund:innen.

2. Wie erfolgt eine Zustimmung?

In Ihrem Cookie-Banner können Sie nicht einfach voraussetzen, dass Besucher:innen den Cookies zustimmen, wenn sie Ihre Website nutzen. Sie benötigen eine aktive Zustimmung. Das heißt, Nutzende müssen aktiv auf eine Schaltfläche klicken.

Am besten ist es, wenn Ihre Kund:innen einzelne Cookiegruppen wie z.B. Marketing oder Komfort, bzw. sogar einzelne Anbieter (Matomo, Facebook-Pixel etc.) abwählen können.

Zusätzlich müssen Sie das Abwählen von Cookies leicht machen. Dafür sollten Sie eine Schaltfläche wie „Cookies ablehnen“ oder „Nur notwendige Cookies akzeptieren“ einrichten.

Außerdem dürfen in den Einstellungen nicht notwendige Cookies nicht vorausgewählt sein. Machen Sie es Ihren Kund:innen also so einfach wie möglich.

3. Wo sind Cookie-Banner positioniert?

Prinzipiell ist es egal, wo Ihr Cookie-Banner aufpoppt. Das Banner darf wichtige Pflichtinformationen wie das Impressum, die Datenschutzerklärung und die AGB aber nicht verdecken. Es muss also an einer anderen Stelle als die Verlinkung zu diesen Informationen auftauchen.

Alternativ können Sie die Links zu diesen Pflichtinformationen auch im Banner mit aufnehmen.

4. Was gehört ins Cookie-Banner?

Das Stichwort hier lautet Transparenz. Ihr Cookie-Banner sollte darüber informieren, welche Cookies Sie auf Ihrer Website einsetzen. Außerdem sollten Sie einen Hinweis, wo die Einstellungen geändert werden können, hinzufügen.

Verweisen Sie außerdem auf Ihre Datenschutzerklärung. Dort können Sie genauer auf die verwendeten Cookies eingehen als in einem kleinen Banner. An dieser Stelle sollten Sie auch erklären, welche Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden, z.B. IP-Adressen für Marketingzwecke.

Im Banner selbst sollten Sie die eingesetzten Dienstleister, die Ihre Cookies verarbeiten, aufführen. Das gilt zum Beispiel, wenn Cookies von Google verarbeitet werden. Auch wenn Sie nur eigene Cookies verarbeiten, sollten Sie das im Cookie-Banner mitteilen. So sind Ihre Besucher:nnen umfassend informiert.

5. Wie lang ist der Update-Zyklus? 

Die meisten Marketingdienstleistungen ändern in regelmäßigen Abständen ihre Arbeitsweise. Dabei kann sich auch die Art, wie sie Cookies erheben und speichern, weiterentwickeln. Damit Sie Ihre Kund:innen umfassend informieren können, sollten Sie das prüfen bzw. bei Ihren Dienstleistern erfragen. Auf Basis dessen sollten Sie Ihr Cookie-Banner regelmäßig überarbeiten und auf dem aktuellen Stand halten.

Obwohl sie recht harmlos wirken, stecken hinter Cookie-Bannern einige Überlegungen. Wichtig ist, dass Sie möglichst transparent sind, es Ihren Kund:innen einfach machen, Cookies abzuwählen und keine Vorauswahl treffen. Sie sind sich bei der Umsetzung unsicher? Holen Sie sich professionelle Unterstützung!

Person sitzt mit einer Zeitung auf einer Bank

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Quellen

Datenschutzgenerator (2020): „Ratgeber: Opt-In-Pflicht für Werbe- und Marketing-Cookies (FAQ mit Anleitung und Checkliste)“, 08. Januar 2020, https://datenschutz-generator.de/bgh-cookies-opt-in-faq-checkliste/, letzter Zugriff am 01. Februar 2021.

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