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Corporate Influencer – Sichtbar. Authentisch. Aber auch rechtssicher?

Zuletzt aktualisiert am 01.07.2025

Corporate Influencer sind die Gesichter hinter der Marke. Sie berichten aus dem Unternehmensalltag, teilen persönliche Einblicke und vermitteln glaubwürdig Werte und Produkte – über ihre eigenen Social-Media-Kanäle. Doch: Wo Sichtbarkeit wächst, steigen auch die rechtlichen Anforderungen. Sobald private Profile für geschäftliche Kommunikation genutzt werden, betreten Unternehmen und Mitarbeitende datenschutzrechtlich sensibles Terrain. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Corporate Influencing im Einklang mit DSGVO, Datenschutz und unternehmerischen Pflichten gestalten.

Was ist ein Corporate Influencer?

Ein Corporate Influencer ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin, der bzw. die auf dem eigenen Social-Media-Profil Inhalte veröffentlicht, die dem Unternehmen zugutekommen. Dabei werden häufig Produkte vorgestellt, Einblicke in den Unternehmensalltag gewährt oder die Arbeitgebermarke gestärkt – stets im Einklang mit der Corporate Identity des Unternehmens.

DSGVO-Relevanz: Privat oder geschäftlich?

Nach Artikel 2 Absatz 2 lit. c der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind rein private Tätigkeiten vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen. Sobald jedoch geschäftliche Inhalte gepostet werden – was bei Corporate Influencern regelmäßig der Fall ist – gilt die DSGVO. Das bedeutet: Der Umgang mit personenbezogenen Daten muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Wer ist datenschutzrechtlich verantwortlich?

Eine zentrale Frage: Wer trägt die Verantwortung für die datenschutzkonforme Verarbeitung der Daten?
 
Die Antwort hängt vom konkreten Verhältnis zwischen Unternehmen und Corporate Influencer ab: 
 
  • Arbeitgeber als alleiniger Verantwortlicher: Gibt das Unternehmen detaillierte Vorgaben zu Plattform, Inhalt oder Zielgruppe, liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber.
  • Gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO): Wenn der Influencer bereits über eigene Kanäle und Reichweite verfügt und diese freiwillig im Sinne des Unternehmens nutzt, spricht vieles für eine gemeinsame Verantwortung.
  • Plattformbetreiber als Mitverantwortlicher: Laut EuGH ist auch der jeweilige Social-Media-Dienst (z. B. Meta) meist gemeinsam verantwortlich mit dem Betreiber des Profils.
Wichtig ist jedoch, dass die Verantwortlichkeit nicht pauschal bestimmbar ist, sondern immer im Einzelfall geprüft werden muss. In Fällen gemeinsamer Verantwortung ist eine transparente Vereinbarung gemäß Art. 26 Abs. 1 DSGVO erforderlich – sowohl zwischen Unternehmen und Corporate Influencer als auch zwischen diesen und der Plattform.

Pflichten des Verantwortlichen

Sämtliche datenschutzrechtlichen Pflichten liegen beim Verantwortlichen – das umfasst u.a.:
 
  • Bereitstellung einer Datenschutzerklärung
  • Vorhandensein eines Impressums
  • Einhaltung der Informationspflichten
  • Gewährleistung der Betroffenenrechte
  • Rechtsgrundlage für jede Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Bei gemeinsamer Verantwortung kann etwa festgelegt werden, dass der Corporate Influencer die Datenschutzerklärung und das Impressum des Arbeitgebers auf seinem Profil einbettet – inklusive eines Abschnitts zur Social-Media-Nutzung.

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Notwendigkeit von Social-Media-Guidelines

Die Organisation sollte verbindliche Social-Media-Guidelines erarbeiten und diese im Rahmen einer Betriebsvereinbarung verankern. Inhalte dieser Guidelines sollten u.a. sein:
 
  • Datenschutzregelungen
  • Kennzeichnungspflichten
  • Urheberrecht
  • Arbeitsrecht
  • Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Content-Erstellung
Zusätzlich sollten Mitarbeitende regelmäßig geschult werden – insbesondere, was rechtlichen Risiken betrifft. 

Fazit: Rechtliche Absicherung als Erfolgsfaktor

Corporate Influencer können eine starke Stimme für Unternehmen sein – sofern die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Ein klar geregeltes Verantwortlichkeitsverhältnis, eine saubere Datenschutzstrategie und transparente Guidelines sind der Schlüssel für rechtssichere und erfolgreiche Influencer-Aktivitäten. Denn nur wer rechtssicher kommuniziert, schützt nicht nur seine Marke – sondern auch die Menschen, die für sie stehen.

Wir unterstützen Sie!

Sie möchten Corporate Influencer in Ihrem Unternehmen rechtssicher etablieren – wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns an – gemeinsam schaffen wir eine sichere Grundlage für Ihre digitale Kommunikation.

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Quellen

Suske, Sophie (2025): „Arbeitsvertrag, Rechte & Pflichten: Das müssen Sie beachten, wenn Sie einen Corporate Influencer beschäftigen“, 25.03.2025, Berlin, https://www.e-recht24.de/online-marketing/13403-corporate-influencer.html, letzter Zugriff am 23.06.2025.
 
Laoutoumai, Sebastian: „Worauf Corporate Influencer und Unternehmen achten müssen“, Düsseldorf,
https://www.laoutoumai.de/rechtsgebiete/influencer-und-recht/69-corporate-influencer-und-unternehmen, letzter Zugriff am 23.06.2025.
 
Schwenke, Thomas (2025): „Corporate Influencer als rechtliche Risikoquelle – Fachbeitrag mit Tipps zur Risikominderung“, 14.01.2025, Berlin, https://datenschutz-generator.de/corporate-influencer-recht-datenschutz-risiko/, letzter Zugriff am 23.06.2025. 

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