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Dashcams und Datenschutz: Was Sie über den Einsatz im In- und Ausland wissen sollten
Zuletzt aktualisiert am 28. Juni 2023
Dashcams sind kleine Kameras, die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe eines Autos angebracht werden und während der Fahrt Aufnahmen machen. Viele Personen, die Auto, Motorrad oder auch LKW fahren, erhoffen sich dadurch, im Falle eines Unfalls ihre Unschuld beweisen zu können oder Verstöße anderer Verkehrsteilnehmenden dokumentieren zu können.
Doch der Einsatz von Dashcams im öffentlichen Raum ist rechtlich umstritten, und Datenschutzaspekte spielen dabei eine zentrale Rolle. In diesem Blogbeitrag werden wir uns mit dem Thema Dashcams und Datenschutz auseinandersetzen, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz im Ausland.
Rechtliche Situation in Deutschland
In Deutschland regelt der Datenschutz, unter welchen Bedingungen der Einsatz von Dashcams zulässig ist. Gemäß dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist es in Deutschland nicht erlaubt, jemanden gegen seinen Willen zu filmen oder Aufnahmen von anderen Personen oder Autokennzeichen ungefragt zu veröffentlichen. Daher ist es wichtig, dass Dashcams nur kurz und anlassbezogen filmen. Das bedeutet, dass Daten nur dann gespeichert werden dürfen, wenn es zu einem Unfall oder einer starken Verzögerung kommt. Die Beobachtung mit Dashcams ist nur erlaubt, wenn es berechtigte Interessen gibt und keine schutzwürdigen Interessen der Betroffenen überwiegen. Eine dauerhafte Überwachung ist nicht gestattet. Das gilt auch für parkende Autos, z. B. beim Be- und Entladen. Wird die öffentliche Straße gefilmt – auch von einem Privatgrundstück –, kommt eine eingeschaltete Kamera einem direkten Verstoß gleich.
Situation im Ausland
Die rechtliche Situation bezüglich des Einsatzes von Dashcams im Ausland variiert von Land zu Land. Es ist wichtig, die spezifischen Vorschriften und Gesetze des jeweiligen Landes zu kennen, in dem man eine Dashcam verwenden möchte. Hier sind einige Beispiele für die Regelungen in verschiedenen europäischen Ländern:
- Portugal, Schweiz, Luxemburg, Belgien: Von der Verwendung von Dashcams ist in diesen Ländern abzuraten.
- Dänemark, Finnland, Frankreich: Der Einsatz von Dashcams ist grundsätzlich unproblematisch, jedoch sollten Unfallbeteiligte über die Verwendung als Beweismittel informiert werden.
- Großbritannien, Litauen: Dashcams sind nur für den privaten Gebrauch erlaubt.
- Polen, Schweden: Dashcams müssen leicht entfernbar sein und die Aufnahmen sollten regelmäßig überschrieben werden.
- Serbien, Spanien, Ungarn: Es gelten bestimmte Auflagen wie geringe Auflösung der Aufnahmen, Löschung nicht benötigter Daten nach fünf Tagen und Schutz vor unbefugtem Zugriff.
Vor jeder Auslandsreise sollten Sie allerdings die Dashcam-Bestimmungen prüfen, da kurzfristige Änderungen der Rechtslage möglich sind.
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Datenschutz und Dashcams
Aus Datenschutzsicht ist wichtig zu beachten, dass Dashcams nur für konkrete Anlässe und nicht permanent aufzeichnen. Zudem ist problematisch, dass Personen, wenn sie eine Dashcam im fließenden Verkehr nutzen, ihren Informationspflichten gegenüber den aufgenommenen Personen nicht nachkommen können. Auch das Veröffentlichen von Aufnahmen, z. B. auf YouTube, mit erkennbaren Personen oder Nummernschildern kann gegen den Datenschutz verstoßen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Es ist jedoch zu beachten, dass im Einzelfall permanente, anlasslose Aufzeichnungen einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar sein können, wie vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wurde. Es ist jedoch immer eine Interessen- und Güterabwägung vorzunehmen, und eine permanente, anlasslose Aufzeichnung wird als Verstoß gegen den Datenschutz betrachtet. Bei unzulässiger Verwendung von Dashcams können Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder verhängen.
Um den Datenschutz zu gewährleisten, sollten vernünftige Dashcams nicht die gesamte Fahrtstrecke aufnehmen. Die meisten Modelle verfügen über eine Loop-Funktion, bei der kurze Sequenzen zwischengespeichert und regelmäßig überschrieben werden, wenn es zu keinem Unfall kommt. Die Aufzeichnung sollte nur aktiviert werden, wenn ein Unfall oder eine kritische Verkehrssituation erkannt wird. Hierbei können Bewegungssensoren helfen, die abruptes Bremsen oder Beschleunigen erfassen. GPS und Uhrzeit- und Datumsangaben können zudem zur Rekonstruktion möglicher Unfälle beitragen. Achten Sie vor dem Kauf daher genau darauf, ob das jeweilige Modell die nötigen Funktionen für eine datenschutzkonforme Aufzeichnung bietet.
Aber Achtung: Dashcams können Sie im Falle eines Unfalls nicht nur entlasten, sondern auch belasten.
Fazit
Der Einsatz von Dashcams kann im Ausland zu rechtlichen Problemen führen, da die Regelungen von Land zu Land unterschiedlich sind. Daher ist es wichtig, sich vor dem Einsatz einer Dashcam im Ausland über die rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes zu informieren, um Bußgelder und andere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Datenschutzaspekte sollten dabei stets berücksichtigt werden, um die Privatsphäre anderer Personen zu respektieren.
Quellen
AXA (o. J.): „Dashcam – erlaubt oder nicht? Wie du eine Autokamera einsetzen darfst“, https://www.axa.de/pk/kfz/a/dashcam-erlaubt, letzter Zugriff am 28. Juni 2023.
Die Kriminalpolizei (o. J.): „Prävention kompakt. Dashcam“, Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei, https://www.kriminalpolizei.de/service/praevention-kompakt.html?tx_dpnglossary_glossary%5Baction%5D=show&tx_dpnglossary_glossary%5Bcontroller%5D=Term&tx_dpnglossary_glossary%5Bterm%5D=589&cHash=0888f6dab4213bb9aa6d39e2d91bf578, letzter Zugriff am 28. Juni 2023.
ÖAMTC (2023): „Zulässigkeit von Dashcams im österreichischen Straßenverkehr“, 27. Juni 2023, https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/zulaessigkeit-von-dashcams-im-oesterreichischen-strassenverkehr-16180594, letzter Zugriff am 28. Juni 2023.
Pliefke, Max (2023): „Dashcams: Was erlaubt ist und was nicht“, ADAC, 15. Juni 2023, https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/, letzter Zugriff am 28. Juni 2023.