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Datenschleuder Auto: Das weiß Ihr Fahrzeug über Sie

Viele moderne Autos bieten bereits teilautonomes Fahren und viele nützliche Funktionen. Spurhalteassistenten, Einparkhilfen und eingebaute Navigationssysteme sind keine Seltenheit mehr. Der Vorteil: mehr Sicherheit, mehr Komfort und teilweise mehr Klimaschutz.

Was häufig unter den Tisch fällt: All diese Dienste benötigen und erheben Daten. So kann Ihr Auto schnell zum Spion und im Extremfall zum Zeugen vor Gericht werden.

Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Thema Datenschutz und vernetzte Fahrzeuge: Welche Daten werden überhaupt erhoben und wem gehören Sie? Was sind Ihre Rechte? Und wie müsste ein datenschutzkonformes vernetztes Auto aussehen? 

Das (Datenschutz-) Problem mit vernetzten Autos

Um intelligentes Fahren zu ermöglichen, benötigen Autos Daten. Viele der erhobenen Daten wirken auf den ersten Blick wie rein technische Daten mit wenig Aussagekraft, wie z.B. die Ent- bzw. Aufladung der Batterie oder die Bewegungen des Lenkrads.

Doch vor allem in Kombination ermöglichen sie Rückschlüsse auf die Fahrenden. Wenn Sie öfter anfahren und bremsen, suggeriert das beispielsweise, dass Sie vermehrt im Stadtverkehr fahren. Die Bewegungen des Lenkrads lassen Schlussfolgerungen auf Kurven und Straßenführung zu. Beim Abgleich mit Kartenmaterial kann so womöglich selbst ohne GPS- bzw. Positions-Daten ein Bewegungsprofil erstellt werden.

Spätestens wenn diese Daten mit dem Nummernschild oder der Fahrzeugidentifikationsnummer Ihres Autos verbunden sind, werden sie zu personenbezogenen Daten, die schützenswert sind. 

Bei autonomem Fahren kommen Umgebungsdaten hinzu, die ebenfalls personenbezogen sein können. Es werden Aufnahmen von Passant:innen und anderen unbeteiligten Verkehrsteilnehmer:innen angefertigt. Aus Datenschutzsicht ist das durchaus problematisch. 

Diese Daten werden erhoben

Die zahlreichen Assistenzsysteme in Ihrem Auto erheben auch zahlreiche Daten über Sie. Das ist einerseits technisch erforderlich. Andererseits entstehen so auch wahre Datenberge, die teilweise im Minutentakt an die Hersteller geschickt werden.

Ein Test des ADAC zeigt, dass beispielsweise die Mercedes B-Klasse alle zwei Minuten GPS-Daten übersendet. Auch andere Daten, die Rückschlusse auf Fahrverhalten, Fahrweise und Gewohnheiten zulassen, werden konstant erhoben und übermittelt. 

Dazu gehören Gurtstraffungen, Sitzplatzbelegung, Einstellungen des Sitzes, Tankfüllung, Scheinwerfereinstellungen, Informationen zur Batterie und vieles mehr.

Bei seinem Zoe kann Renault sogar jederzeit das Aufladen der Antriebsbatterie via Mobilfunkverbindung verhindern. Beispielsweise wenn eine Leasing-Rechnung für die Batterie nicht bezahlt wurde.

Carsharing-Autos sind im Regelfall mit sogenannten Blackboxes ausgestattet, die Daten wie GPS-Koordinaten, Nutzungszeit etc. an die Hersteller übermitteln. Auch bei höher automatisierten Autos sind diese Blackboxes Pflicht.

Dies sind aber nur vereinzelte Tests. Bei vielen Fahrzeugen ist unklar, welche Daten erhoben und im Anschluss an Hersteller oder sogar Dritte übermittelt werden. Zumal viele Hersteller nicht gerade mit Transparenz brillieren.

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Wem gehören die Daten?

Die gesammelten Daten sind von großem Interesse für diverseste Stellen. Von den Herstellern zu Versicherungsunternehmen zu Rechtsinstanzen. Sie können bei der Aufklärung von Unfällen entscheidend sein oder der Versicherung dienen, Ihnen die Schuld nachzuweisen, so dass sie nicht die Kosten für etwaige Schäden übernehmen muss. Doch wem gehören denn nun die Daten?

Das kommt darauf an. Personenbezogene Daten gehören immer den Betroffenen. Hier gilt Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung dürfen Dritte personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Sie können beispielsweise Ihrer Versicherung erlauben, Daten auszulesen, um einen Preisnachlass zu erhalten.

In der Regel werden Sie auf die Datenverarbeitung durch den Hersteller beim Kauf des Fahrzeugs hingewiesen und unterschreiben eine Erklärung bzw. Einwilligung. An dieser Stelle sollten Sie sich die Datenschutzerklärung genau durchlesen. Außerdem gelten Ihre üblichen Rechte auf Auskunft, Widerspruch, Berichtigung und Löschung. Sie können sich natürlich auch jederzeit an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Ob die Daten vor Gericht verwendet werden dürfen, muss im Einzelfall abgewogen werden. Hierbei spielen die Rechtmäßigkeit der Erhebung und die Abwägung der verschiedenen Interessen eine Rolle. Pauschal lässt sich das hier nicht sagen. Bislang wurden solche Fahrzeugdaten aber nur in Einzelfällen genutzt. 

Das fordern Datenschützende

In diesem Dickicht aus Daten fordern Datenschützende vor allem eins: Transparenz. Die Betroffenen müssen eindeutig informiert werden, welche Daten wann und zu welchem Zweck erhoben und wie verarbeitet werden. Der ADAC schlägt zu diesem Zweck eine Auto-Daten-Liste vor, die alle erhobenen, verarbeiteten, extern vermittelten und gespeicherten Daten auflistet und möglichst barrierefrei einsehbar macht. Bei Marktstart sollte diese Liste dann auf den Datenschutz überprüft werden.

In diesem Zusammenhang sollen Autofahrende auch selbst Zugang zu den erhobenen Daten erhalten und auswählen können, welche Daten sie zur Verfügung stellen möchten. Dafür wird ein einfaches Opt-Out-Verfahren gefordert, bei dem die Übertragung aller Daten, die nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, abgeschaltet werden kann. 

Neben dem Datenschutz spielt auch die Datensicherheit eine große Rolle: Die erhobenen Daten müssen vor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden. Gerade vernetzte Autos, die an das Internet angebunden sind, stellen ein größeres IT-Sicherheitsrisiko dar. Daher fordern Datenschützende geeignete Maßnahmen, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten sowie eine Verpflichtung der Hersteller, diese Maßnahmen einzuhalten.

Der Datenschutz bei autonomen und vernetzten Fahrzeugen kann nur gelingen, wenn dieser von Anfang an bei der Konzeption und Konstruktion einbezogen wird. Das Ziel: Privacy by Design. Die nötigen Standards müssen allerdings erst noch festgelegt werden.

Wissen Sie, welche Daten Ihr Auto erhebt und ermittelt? Stellen Sie im Zweifel ein Auskunftsersuchen bei dem Hersteller! 

Person sitzt mit einer Zeitung auf einer Bank

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Quellen

ADAC (2020): “Diese Daten sammelt ein modernes Auto“, 14. Dezember 2020, https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/assistenzsysteme/daten-modernes-auto/, letzter Zugriff am 05. März 2021.

Becker, Joachim (2016): „Das Auto wird zum Zeugen der Anklage“, 01. August 2019, Süddeutsche Zeitung, https://www.sueddeutsche.de/auto/datenerfassung-im-fahrzeug-das-auto-wird-zum-zeuge-der-anklage-1.3097958, letzter Zugriff am 05. März 2021.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (2019): „Autonomes Fahren, 18. März 2019, https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/autonomes-fahren/, letzter Zugriff am 05. März 2021.

Raith, Nina (2019): „Das vernetzte Automobil: Im Konflikt zwischen Datenschutz und Beweisführung“, Springer Vieweg. 

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