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Technologien im Gesundheitswesen: Auch eine Frage des Datenschutzes

Die Digitalisierung schreitet voran. Und das in allen Systemen und Branchen. So auch im Gesundheitswesen. Hier werden mehr und mehr Technologien eingesetzt, um die Versorgung der Patient:innen konstant zu verbessern. Doch wo Technologien genutzt und Daten gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden, spielt auch der Datenschutz eine Rolle. Tatsächlich ist die Sicherheit ihrer Daten eine der größten Sorgen der Deutschen, wenn es um digitale Gesundheitsangebote geht. Wir geben einen Überblick über den Digitalisierungstrend im Gesundheitswesen, erklären, warum es sich für Krankenhäuser gerade jetzt lohnt, zu investieren und was für den Datenschutz getan wird.

Deutschland hinkt hinterher: Das tut der Bund

Die Politik mischt immer mehr mit. Sie will die Digitalisierung im Gesundheitswesen aktiv voranbringen. Denn: Deutschland schneidet im internationalen Vergleich nicht sonderlich gut ab. Vor allem Länder wie Estland, Israel und Dänemark hängen Deutschland mit Abstand ab. Diese Länder haben drei Dinge gemeinsam: eine effektive Strategie, eine politische Führung und eine nationale Koordinationsstelle. Dies scheinen die Zutaten für eine konsequente und zukunftsweisende Digitalisierung zu sein.

Zudem sollte die Akzeptanz bei allen Beteiligten gefördert werden, zum Beispiel durch offene Kommunikation und den aktiven Dialog. Außerdem können Veränderungen nicht über das Knie gebrochen werden. Eine pragmatische Vorgehensweise, die Schritt für Schritt vorgeht, garantiert eine nachhaltigere Digitalisierung. Das zeigt zumindest der Blick auf diese Länder.

Deutschland ist dabei, seinen Weg zu finden. Durch die Coronakrise hat die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen zwar schon einen ordentlichen Schub bekommen, aber es gibt noch einiges zu tun. Um hier aufzuholen hat der Bundestag das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ und das Krankenhauszukunftsgesetz verabschiedet. Diese bringen einige Änderungen mit sich. So soll zum 01. Januar 2021 beispielsweise die elektronische Akte für Patient:innen eingeführt werden. Und so funktioniert es. 

E-Akte, e-Rezept & Co.: So funktionert's

In der e-Akte können Befunde, Berichte sowie Röntgenbilder oder andere Aufnahmen gespeichert werden. Ab 2022 sollen zusätzlich Mutterpass, Untersuchungshefte für Kinder und Zahnbonushefte elektronisch abgespeichert werden. Dadurch können Doppelbehandlungen vermieden werden und alle Behandelnden haben sofort Einblick, was bisher untersucht wurde oder es können im Notfall die richtigen Medikamente verabreicht werden. Im Fokus steht hier das Wohl der Patient:innen. Durch eine bessere Kommunikation zwischen Ärzt:innen und Patient:innen soll auch die Behandlung verbessert werden.

Neben der e-Akte sollen ab 2022 auch ein e-Rezept und eine e-Überweisung folgen, die den lästigen Gang zur Praxis oder zum Krankenhaus vermeidet. Zusätzlich könnten auch Gesundheits-Apps von Ärzt:innen, beispielsweise in Form einer Reha oder bei chronischen Erkrankungen verschrieben werden. Die Datenerfassung und -übertragung durch Wearables wie Smartwatches kann hier ebenfalls unterstützen. 

Auch ein nationales Gesundheitsportal könnte dazu beitragen, dass Patient:innen selbstbestimmter agieren. Denn heutzutage werden immer mehr Informationen im Internet recherchiert. Die Nutzenden können sich hier allerdings nicht immer sicher sein, welche Quellen vertrauenswürdig sin. Ein Gesundheitsportal mit gebündeltem Wissen zu Diagnosen und Therapien sowie allgemeinen Infos zum Gesundheitswesen kann Patient:innen helfen, informierte Entscheidungen zu treffen.

KI, Big Data und Telemedizin: So digital ist die Zukunft der Medizin

In Zukunft ist auch die digitale Sprechstunde und Diagnose per Telemedizin eine Möglichkeit. Gerade in ländlichen Gebieten können derartige Angebote die Versorgung massiv verbessern. So können digitale Technologien einen Lösungsansatz für die bereits realen Herausforderungen des Gesundheitssystems bieten: Die Behandlung immer älterer und zunehmend chronisch kranker Menschen könnte sichergestellt, dem Fachkräftemangel entgegengewirkt und teure medizinische Innovationen bezahlt werden. Alles mit dem Ziel die Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Dies soll auch durch den Einsatz der Telematikinfrastruktur (TI) geschehen, durch die alle relevanten Bereiche des Gesundheitswesens miteinander vernetzt werden. Krankenhäuser sind beispielsweise verpflichtet, sich bis zum 01. Januar 2021 an die TI anschließen zu lassen.

Durch diese zunehmende Abstimmung und die vermehrte Sammlung von Daten können Therapien immer passgenauer auf die einzelnen Patient:innen zugeschnitten werden. Big Data eröffnet dabei nicht nur neue Möglichkeiten für die Behandlung, sondern auch für die Forschung. Je mehr Daten zur Verfügung stehen, desto besser verstehen Forschende Krankheiten und können dementsprechend besser Therapieansätze entwickeln. Auch Künstliche Intelligenz (KI) kann bei der individuellen Behandlung unterstützen und beispielsweise bei der Diagnose und Früherkennung von Krankheiten helfen. Dabei geht es nicht darum, medizinisches Personal zu ersetzen, sondern zu unterstützen und zu entlasten – dadurch bleibt mehr Zeit für das persönliche Gespräch. Der Fokus liegt hier auf dem Wohl der Patient:innen. Damit diese Zukunftsvisionen auch Realität werden sind jetzt die Krankenhäuser gefragt.

Krankenhäuser digitalisieren: Es lohnt sich

In Krankenhäusern gibt es bisher oft Insellösungen, die sich nicht immer miteinander vernetzen lassen, sodass der Datenaustausch erschwert wird. Die häufige Folge: mehr Arbeit. Daten müssen beispielsweise mehrfach erfasst werden. Die digitale Zukunft des Gesundheitswesens sieht anders aus: Keine Insellösungen, sondern vernetzte interoperable Systeme sind angesagt. Insgesamt können digitale Technologien den Arbeitsalltag in Krankenhäusern deutlich erleichtern. Von Verwaltung zu Diagnose und Behandlung sowie Operationen – digitale Lösungen bieten vielfältige Hilfestellungen zur Optimierung der eigenen Prozesse.

Das hat auch der Bund realisiert und bietet mit dem Krankenhauszukunftsgesetz besondere Anreize, in die Digitalisierung zu investieren. Es sollen drei Milliarden Euro durch den Bund und weitere 1,3 Milliarden durch die Länder zur Verfügung gestellt werden.

Mit dem Geld sollen die Krankenhäuser ihre Notaufnahmen modernisieren, den Betrieb digitalisieren und in IT-Sicherheit finanzieren. Unter die Digitalisierung und Modernisierung fallen u.a. Investitionen in Robotik, Telemedizin sowie die Digitalisierung des Medikationsmanagements. Die finanzielle Förderung der Krankenhäuser ist allerdings an Bedingungen geknüpft: Systeme müssen Interoperabilität aufweisen und es soll in IT-Sicherheit investiert werden. Außerdem soll die TI das Fundament der Technologien sein. Sonst gibt es keine Förderung.

Der Bund will die Digitalisierung der Krankenhäuser mit allen Mitteln voranbringen und arbeitet mit Zuckerbrot und Peitsche. Neben finanziellen Anreizen soll es bei mangelnder Umsetzung auch finanzielle Nachteile geben. Wer bis 2024 nicht nachweislich Prozesse mit der TI als Fundament digitalisiert hat, muss ab Anfang 2025 einen Abschlag von bis zu zwei Prozent des Rechnungsbetrags für voll- und teilstationäre Fälle zahlen. Das kann teuer werden. Daher bietet es sich an, die Anforderungen durch die TI und das Krankenhauszukunftsgesetz zusammen zu bearbeiten. Das übergeordnete Ziel ist dabei immer die Steigerung der Versorgungsqualität.

Sichere Innovation: Datensicherheit und Datenschutz mitdenken

Insgesamt sind viele Menschen bereit, sich auf KI, Robotik oder Telemedizin einzulassen – mit 54% ist es mehr als die Hälfte der Deutschen. Neben Problemen wie technischen Fehlern oder Fehldiagnosen spielt aber vor allem die Sorge um die eigenen Daten eine große Rolle. Hier sehen viele Deutsche ein Risiko. Diese Ängste werden mitbedacht und der Datenschutz bei jeder Innovation neu evaluiert. 

Die Patient:innen sollen bei allen Innovationen, die jetzt und in Zukunft das Gesundheitswesen bestimmen, die Hoheit über ihre eigenen Daten behalten. Damit das gewährleistet werden kann, bedarf es einheitlicher und sicherer Regelungen. Wie genau dies umgesetzt werden kann, muss in vielen Fällen noch geklärt werden.

Bei der elektronischen Akte hingegen gibt es schon Konzepte, die die Sicherheit der Daten garantieren soll. Hier gilt, dass Patient:innen selbstständig entscheiden können, welche Daten in der Akte gespeichert werden, wer Zugriff darauf hat und wann die Daten wieder gelöscht werden.

Auch die vorgeschriebenen Investitionen in IT-Sicherheit dienen der Datensicherheit. Sind Schutzmaßnahmen auf dem aktuellen Stand, wird Cyberkriminalität maßgeblich erschwert und weniger wahrscheinlich. Bevor neue Anwendungen und digitale Behandlungsmöglichkeiten in den Behandlungsalltag aufgenommen werden, müssen also in allen Fällen potentielle Sicherheitslücken identifiziert und Fragen des Datenschutzes geklärt werden. Standards könnten hier durch eine nationale Koordinationsstelle gesetzt werden, wie es in führenden Ländern wie Israel der Fall ist. Gesundheitsanwendungen werden in Deutschland durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Sicherheit, Datenschutz, Transparenz und Nutzungsfreundlichkeit geprüft und erst im Anschluss zugelassen.

Es gibt zwar noch viele offene Fragen – auch zum Thema Datenschutz – aber in Sachen Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen bewegt sich momentan einiges. Wie gut die Maßnahmen des Bundes funktionieren, wird in regelmäßigen Abständen geprüft. Und spätestens 2024 sehen wir, wie digital die deutschen Krankenhäuser geworden sind.

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Quellen

Bertelsmann Stiftung (2018): „Digitale Gesundheit: Deutschland hinkt hinterher“, 29. November 2018, https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2018/november/digitale-gesundheit-deutschland-hinkt-hinterher/, letzter Zugriff am 30. Dezember 2020.

Bundesgesundheitsministerium (2020): „E-Health: Digitalisierung im Gesundheitswesen“, 23. Oktober 2020, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-health-initiative.html, letzter Zugriff am 30. Dezember 2020.

Bundesgesundheitsministerium (2020): „Ärzte sollen Apps verschreiben können: Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetzt – DVG)“, 22. April 2020, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html, letzter Zugriff am 30. Dezember 2020.

Digitales Gesundheitswesen (2020): „Telematikinfrastruktur im Krankenhaus: Zeit für Prozesse“, 23. Dezember 2020, https://magazin.digitales-gesundheitswesen.de/telematikinfrastruktur-im-krankenhaus-zeit-fuer-prozesse/, letzter Zugriff am 30. Dezember 2020.

Digitalisierung Krankenhaus (o. J.): https://kh-digitalisierung.de/, letzter Zugriff am 30. Dezember 2020.

PWC (2019): „Digitalisierung im Gesundheitswesen: Künstliche Intelligenz und Big Date sind die Schlüsseltechnologien der Zukunft“, 06. Mai 2019, https://www.pwc.de/de/gesundheitswesen-und-pharma/digitalisierung-im-gesundheitswesen.html, letzter Zugriff am 30. Dezember 2020.

PWC (2019): „Künstliche Intelligenz in der Gesundheitswirtschaft: Wie KI zu einer besseren und günstigeren Gesundheitsversorgung beitragen kann“, 14. März 2019, https://www.pwc.de/de/gesundheitswesen-und-pharma/wie-kuenstliche-intelligenz-das-gesundheitssystem-revolutioniert.html, letzter Zugriff am 30. Dezember 2020.

Tagesschau (2019): „Ärzte sollen bald Apps verschreiben dürfen, 10. Juli 2019, https://www.tagesschau.de/digitalisierung-gesundheitswesen-101.html, letzter Zugriff am 30. Dezember 2020.

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