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Warum, wie und wo? – FAQ zur E-Mail-Archivierung
Zuletzt aktualisiert am 28. Juni 2024
E-Mails sind schnell verschickt, weg sortiert oder gelöscht. Doch: Auch E-Mails können Handelsbriefe, steuerrechtlich relevant oder bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen ein wichtiges Beweismittel sein. Genau wie der physische Handelsbrief in einen Ordner sortiert und bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist abgeheftet wird, müssen auch gewisse E-Mails aufbewahrt werden.
In den meisten Unternehmen liegen die empfangenen und versendeten E-Mails in den Postfächern der Mitarbeitenden und in einem Backup. Scheiden Mitarbeitende aus dem Unternehmen aus, stehen steuerrechtliche Überprüfungen an oder kommt eine Löschanfrage rein, liegen nicht unbedingt alle benötigten E-Mails vor. Hier kann eine E-Mail-Archivierung Abhilfe schaffen.
Doch welche Vorschriften müssen beachtet werden und welche Vorgaben ergeben sich daraus? Wie kann man sicherstellen, dass die E-Mail-Archivierung den rechtlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig effizient und sicher umgesetzt wird?
Welche rechtlichen Vorschriften müssen beachtet werden?
Welche Vorgaben muss eine E-Mail-Archivierung erfüllen?
- Vollständigkeit
- Manipulationssicherheit
- Jederzeitige Verfügbarkeit
- Maschinelle Lesbarkeit und Möglichkeiten der Auswertung (Volltextsuche)
Welche zusätzlichen Vorteile bringt eine E-Mail-Archivierung?
Wie ist eine E-Mail-Archivierung umzusetzen?
Bei der Entscheidung, welche E-Mails wie lange aufbewahrt werden, sollte vor allem auf die DSGVO geachtet werden. Ist der Zweck, zu dem personenbezogene Daten erhoben wurden, erfüllt und gibt es keine Aufbewahrungspflicht, müssen personenbezogene Daten gelöscht werden. Eine pauschale Speicherung von E-Mails birgt ein hohes Potenzial für Datenschutzverletzungen.
Reicht ein Backup als E-Mail-Archivierung aus?
Wie sehen Best Practices für die E-Mail-Archivierung aus?
Fazit
Mit einer geeigneten Lösung können Sie E-Mails nicht nur rechtssicher archivieren – Sie sparen auch wertvolle Zeit bei der Ablage und Verwaltung und können E-Mails in Sekundenschnelle wiederfinden. Auch wenn Mitarbeitende das Unternehmen verlassen, haben Sie Zugriff auf die gesendeten und empfangenen Mails. Eine E-Mail-Archivierung ist zwar für alle Unternehmen in Deutschland Pflicht, richtig eingesetzt bietet sie aber auch Mehrwerte für Unternehmen: von der Reduzierung des Speicherbedarfs über die Verbesserung der Compliance bis hin zur Erleichterung der Datenwiederherstellung.
Wir unterstützen Sie!
Sie möchten eine E-Mail-Archivierung einführen? Wir beraten Sie gerne, was Sie in Bezug auf den Datenschutz bei der Archivierung beachten müssen, welche Anforderungen ein Programm erfüllen muss und was Sie bei der Implementierung und Konfiguration – Stichwort Privacy by Design und Default – bedenken sollten.
Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre E-Mail-Archivierung gesetzeskonform und effizient zu gestalten.
Quellen
Pfliegl, Konstantin (2019): „Lästig, aber wichtig: E-Mail-Archivierung“, 22. August 2019, com! Professional!, https://www.com-magazin.de/praxis/e-mail/laestig-wichtig-e-mail-archivierung-1748302.html, letzter Zugriff am 10. Februar 2022.
Haufe (o. J.): „GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Dokumentation), https://www.haufe.de/thema/gobd/, letzter Zugriff am 10. Februar 2022.
Bundesministerium der Finanzen (2019): „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“, 28. November 2019, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.pdf?__blob=publicationFile&v=13, letzter Zugriff am 10. Februar 2022.