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Einwilligungsverwaltungsverordnung: Ein Schritt gegen die Cookie-Flut
Zuletzt aktualisiert am 02. Oktober 2024
Die Einwilligungsverwaltungsverordnung, die kürzlich vom Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) beschlossen wurde, markiert einen wichtigen Wendepunkt im digitalen Datenschutz.
Ziel der Verordnung ist es, die Flut von Cookie-Bannern einzudämmen und den Umgang mit Einwilligungen im Internet für Nutzende deutlich zu vereinfachen. Statt bei jedem Besuch einer Website erneut Einwilligungen zu erteilen, sollen Nutzer:innen ihre Entscheidungen einmalig und dauerhaft hinterlegen können. Diese neue Regelung verspricht, den Datenschutz zu verbessern und gleichzeitig ein angenehmeres Surferlebnis zu bieten.
Doch die Verordnung stößt auch auf Kritik. Verbraucherschützer:innen und Datenschützer:innen bemängeln, dass die neue Regelung den gewünschten Effekt möglicherweise nicht vollständig erreicht. Sie befürchten, dass viele Anbieter digitaler Dienste die neuen Einwilligungsmechanismen nicht ausreichend anerkennen und weiterhin wiederholt um Zustimmungen bitten könnten.
Was ist die Einwilligungsverwaltungsordnung?
Die Entstehung der Einwilligungsverwaltungsverordnung ist das Ergebnis jahrelanger Debatten über den Umgang mit Einwilligungen im digitalen Raum. In den letzten Jahren wuchs die Kritik an der unübersichtlichen Flut von Cookie-Bannern, die von vielen Nutzer:innen als störend und wenig effektiv empfunden wurden. Diese Banner führten dazu, dass Einwilligungen oft unbewusst oder aus Frustration erteilt wurden, ohne dass die Nutzer:innen tatsächlich über die Datenverarbeitung informiert waren. Um diesen Missstand zu beheben, legte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen Verordnungsentwurf vor, der schließlich vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Die Einwilligungsverwaltungsverordnung basiert dabei auf § 26 Abs. 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Dieses Gesetz regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten im digitalen Raum und soll den Datenschutz an die Anforderungen der digitalen Gesellschaft anpassen. Das TDDDG ermöglicht es, neue Regelungen für die Einwilligungsverwaltung zu schaffen, um den bisherigen, oft kritisierten Umgang mit Cookie-Bannern zu reformieren. Die kürzlich angenommene Verordnung schafft eine Grundlage, auf der Nutzer:innen ihre Entscheidungen zur Datenverarbeitung nicht ständig wiederholen müssen, sondern diese dauerhaft in einem rechtssicheren Verfahren hinterlegen können.
Ziel ist es, einen neuen Ansatz zu schaffen, der sowohl die Nutzerfreundlichkeit und Selbstbestimmung als auch den Datenschutz verbessert. Die Verordnung soll es ermöglichen, dass einmal getroffene Entscheidungen in einem zentralen, anerkannten Dienst hinterlegt und von dort aus verwaltet werden können.
Für Anbieter digitaler Dienste bietet die Verordnung den Vorteil, Einwilligungen in einem standardisierten und rechtssicheren Verfahren einholen zu können, ohne das Design ihrer Webseiten durch störende Cookie-Banner zu beeinträchtigen. Dadurch soll ein transparenter und effizienter Umgang mit Einwilligungen etabliert werden, der sowohl den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht als auch den Komfort für die Nutzer:innen erhöht.
Funktionsweise der neuen Einwilligungsdienste
Die Einwilligungsverwaltungsverordnung führt spezielle Dienste zur Einwilligungsverwaltung ein, die es Nutzer:innen ermöglichen, ihre Einwilligungen zentral zu steuern und zu speichern. Diese Dienste, auch als Personal Information Management Systems (PIMS) bekannt, verwalten die erteilten und nicht erteilten Einwilligungen der Nutzer:innen dauerhaft. Anbieter digitaler Dienste können diese hinterlegten Einstellungen abfragen und müssen sich an die dort gespeicherten Entscheidungen halten, sofern sie die neuen Verfahren nutzen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, bei jedem Besuch einer Website erneut in die Nutzung von Cookies oder anderen Tracking-Technologien einzuwilligen.
Diese Dienste zur Einwilligungsverwaltung sollen durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zertifiziert werden, was das Vertrauen in die neuen Verfahren stärken und für Rechtssicherheit sorgen soll. Nutzer:innen haben die Möglichkeit, ihre Einstellungen jederzeit anzupassen, zu exportieren oder zu einem anderen anerkannten Dienst zu wechseln. Dies stärkt die digitale Selbstbestimmung und sorgt für mehr Transparenz im Umgang mit persönlichen Daten. Die Verordnung stellt sicher, dass die Dienste eine benutzerfreundliche und verständliche Oberfläche bieten, die die Verwaltung der Einwilligungen erleichtert und die Kontrolle über die eigenen Daten erhöht.
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Kritikpunkte und Herausforderungen
Trotz der potenziellen Vorteile stößt die Einwilligungsverwaltungsverordnung auf erhebliche Kritik, insbesondere vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Ein Hauptkritikpunkt ist, dass Anbieter digitaler Dienste die über Einwilligungsverwaltungsdienste getroffenen Entscheidungen der Nutzer:innen nicht akzeptieren müssen. Das führt dazu, dass trotz einer ablehnenden Entscheidung weiterhin wiederholt Einwilligungsanfragen gestellt werden dürfen, was die Freiwilligkeit der Zustimmung infrage stellt und den Anreiz zur Nutzung solcher Dienste erheblich mindert.
Zusätzlich wird bezweifelt, dass die über diese Dienste eingeholten Einwilligungen den strengen Anforderungen der DSGVO entsprechen, da sie oft weder informiert, spezifisch noch wirklich freiwillig sind. Eine globale Einwilligung erfüllt nicht die Anforderungen im Einzelfall, sondern bildet nur ein Schema ab.
Ein weiteres Problem ist, dass Verbraucher:innen, die eine Einwilligung nicht erteilen, dennoch von lästigen Einwilligungsbannern direkt auf den Webseiten belästigt werden können. Dies erzeugt einen hohen Druck, Einwilligungen zu erteilen, nur um von diesen Abfragen verschont zu bleiben, was die Freiwilligkeit der Zustimmung weiter untergräbt. Die Reichweite und Transparenz der Einwilligungen sind oft völlig unklar, insbesondere im komplexen Umfeld der Online-Werbung, wo zahlreiche Akteure involviert sind und die gesammelten Daten in großem, kontextübergreifendem Umfang genutzt werden.
Hinzu kommt, dass Anbieter digitaler Dienste trotz der Nutzung von Einwilligungsverwaltungsdiensten weiterhin eigene Einwilligungsbanner einsetzen können, was die ohnehin schon hohe Flut an Einwilligungsanfragen noch verstärkt und zu widersprüchlichen Einwilligungsentscheidungen führen kann. Die Verordnung lässt es den Anbietern digitaler Dienste völlig frei, ob sie mit Einwilligungsverwaltungsdiensten zusammenarbeiten, was die effektive Umsetzung der datenschutzfreundlichen Entscheidungen der Nutzer:innen erschwert.
Insgesamt kritisiert die vzbv, dass die Verordnung nicht nur die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer:innen nicht ausreichend stärkt, sondern sie auch weiterhin den manipulativen Praktiken der Online-Werbebranche aussetzt und somit das zentrale Ziel der Verordnung verfehlt: eine tatsächliche Entlastung und wirksamen Schutz der Verbraucher:innen zu gewährleisten.
Die Verbraucherzentrale fordert klare Regelungen, die sicherstellen, dass Anbieter digitaler Dienste den signalisierten Entscheidungen der Nutzer:innen folgen müssen und wiederholte Abfragen untersagt werden. Nur dann, so der vzbv, hätten Einwilligungsverwaltungsdienste das Potenzial, die Nutzer:innen wirksam vor irreführenden Designs und ständigen Einwilligungsbannern zu schützen.
Ausblick und mögliche Entwicklungen
Die Einwilligungsverwaltungsverordnung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, doch ihre tatsächliche Wirksamkeit wird sich erst in der Praxis zeigen – zumal Deutschland das erste Land mit einer entsprechenden Regelung ist. Die Verordnung sieht vor, dass die Regelungen zwei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden, um festzustellen, ob die Ziele erreicht wurden und ob Anpassungen notwendig sind. Diese Evaluierung wird entscheidend sein, um festzustellen, ob die Verordnung tatsächlich die Cookie-Flut eindämmen und die digitale Selbstbestimmung der Nutzer:innen stärken konnte.
In den kommenden Jahren könnten technologische Entwicklungen und regulatorische Anpassungen dazu beitragen, die Einwilligungsverwaltung weiter zu verbessern. Wichtig wird dabei sein, dass die Kritikpunkte, insbesondere die der Verbraucherschützer:innen, ernst genommen werden. Eine stärkere Verpflichtung der Anbieter digitaler Dienste zur Anerkennung der über Einwilligungsdienste getroffenen Entscheidungen und klarere technische Standards könnten den Erfolg der Verordnung maßgeblich beeinflussen. Bundestag und Bundesrat müssen der Verordnung noch zustimmen. Daher ist es nicht auszuschließen, dass noch Veränderungen vorgenommen werden.
Zudem bleibt abzuwarten, wie die Nutzer:innen die neuen Einwilligungsdienste annehmen und welche Erfahrungen sie mit der Verwaltung ihrer Einwilligungen machen. Sollten sich die neuen Verfahren als praxistauglich und nutzerfreundlich erweisen, könnten sie langfristig zu einem Standard im Umgang mit digitalen Einwilligungen werden. Es bleibt jedoch entscheidend, dass die Verordnung kontinuierlich überprüft und an die sich wandelnden digitalen Herausforderungen angepasst wird, um den Schutz der Privatsphäre und die Transparenz im digitalen Raum zu gewährleisten.
Quellen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (2024): „Neue Regelung soll Cookie-Banner reduzieren und Nutzererlebnis im Internet verbessern“, 04. September 204, https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/073-wissing-wir-wollen-die-cookie-flut-reduzieren.html, letzter Zugriff am 02. Oktober 2024.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (2024): „Verordnung nach § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation“, https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/veordnung-nach-26-absatz-2-tdddg-und-zur-aenderung-der-besonderen-gebuehrenverordnung-telekommunikation.pdf?__blob=publicationFile, letzter Zugriff am 02. Oktober 2024.
Krempl, Stefan (2024): „Einwilligungsmanagement: Bundesregierung will Cookie-Banner-Flut bekämpfen“, 04. September 2024, heise online, https://www.heise.de/news/Einwilligungsmanagement-Bundesregierung-will-Cookie-Banner-Flut-bekaempfen-9857507.html, letzter Zugriff am 02. Oktober 2024.
Verbraucherzentrale Bundesverband (2024): „Kein Rosinenpicken beim Einsatz von Einwilligungsverwaltungsdiensten“, 04. September 2024, https://www.vzbv.de/sites/default/files/2024-09/24-09-04_Stellungnahme_vzbv_RegE_EinwV.pdf, letzter Zugriff am 02. Oktober 2024.