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Metas Datenschutzreise: Von DPC-Rügen bis zum Bezahlmodell
Zuletzt aktualisiert am 07. Dezember 2023
Meta, das Unternehmen hinter Plattformen wie Facebook und Instagram, steht erneut im Mittelpunkt der Datenschutzdebatte. Die jüngsten Entwicklungen umfassen eine überarbeitete Datenrichtlinie und die Einführung eines Bezahlmodells für werbefreien Zugang zu Facebook und Instagram.
Das Bezahlmodell ist Metas Reaktion auf die Kritik des Europäischen Datenschutzausschusses und mehrerer Datenschutzbehörden. Meta wurde vorgeworfen personalisierte Werbung ohne die dafür nötigen Einwilligungen zu schalten.
Doch wie datenschutzkonform ist das neue Modell? Und was ist der Hintergrund von der Kritik an Meta? Wir beleuchten die wichtigsten Punkte und die damit verbundenen Datenschutzthemen.
Datenschutzentscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA)
Die irische Datenschutzaufsichtsbehörde (Data Protection Commission, DPC) hatte bereits 2022 festgestellt, dass Metas Datenverarbeitung im Zusammenhang mit personalisierter Werbung keine geeignete Rechtsgrundlage hatte und nicht den Anforderungen der DSGVO entsprach. Das hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt.
Der EuGH beschäftigte sich in einer Entscheidung vom Juli 2023 mit den DSGVO-Anforderungen für personalisierte Werbung im Zusammenhang mit einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren des Bundeskartellamts gegenüber Meta. Der EuGH ließ dabei erkennen, dass die angewandten Methoden von Meta nicht im Einklang mit den DSGVO-Vorgaben standen. Insbesondere betonte der EuGH, dass nur die Rechtsgrundlage der Einwilligung für die Datenverarbeitung in Frage komme, welche Meta von seinen Nutzer:innen jedoch nicht eingeholt hatte.
Im Juli 2023 erließ die norwegische Datenschutzbehörde ein Verbot personalisierter Werbung durch Meta in Norwegen. Obwohl die Zuständigkeit eigentlich bei der irischen DPC lag, handelte die norwegische Behörde im Dringlichkeitsverfahren und ersuchte den EDSA, ihre Entscheidung auf den gesamten EWR auszuweiten.
Der EDSA kam diesem Ersuchen in seiner Entscheidung vom 27. Oktober 2023 nach und erließ eine verbindliche Entscheidung im Dringlichkeitsverfahren gegen Meta. Die irische Datenschutzbehörde wurde angewiesen, innerhalb von zwei Wochen Maßnahmen gegen Meta zu ergreifen. Der Fokus liegt darauf, Meta die Verarbeitung personenbezogener Daten für personalisierte Werbung im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu untersagen.
Einführung eines Bezahlmodells für werbefreien Zugang
Bisher hat Meta das minutiöse Tracken von Nutzer:innen damit begründet, dass die Zustimmung bereits in den allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sei. Wie sich nun aber herausstellte, hat Meta damit bereits seit fünf Jahren gegen DSGVO verstoßen. Jetzt reagiert es auf die Datenschutzbedenken und rechtlichen Anforderungen.
Meta plant, sich nun auf einen einwilligungsbasierten Ansatz als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Anzeige personalisierter Werbung zu stützen. Dafür führt Meta ab November 2023 in der EU, dem EWR und der Schweiz einen werbefreien Zugang zu Facebook und Instagram gegen Gebühr ein. Nutzerinnen und Nutzer haben die Wahl: Werbung akzeptieren oder ein monatliches Abonnement abschließen. Das Abo kostet je nach Plattform und Abrechnungsweg zwischen 9,99 und 12,99 Euro pro Monat.
Die Einführung des Bezahlmodells ermöglicht es Meta, formal eine Alternative anzubieten und die EU-Vorschriften einzuhalten. Dieser Schritt wird von der irischen Datenschutzbehörde gemeinsam mit anderen Aufsichtsbehörden auf Konformität mit der DSGVO geprüft.
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Reaktionen und Kritik am Bezahlmodell
Die Einführung des Bezahlmodells stößt auf gemischte Reaktionen. Einige Nutzer:innen empfinden die Kosten als zu hoch und ziehen die kostenfreie Nutzung mit Werbung vor.
Es wird auch kritisiert, dass das Pop-up zur Entscheidung so gestaltet ist, dass die Option für Werbung leichter zu erkennen ist. Das könnte als Versuch interpretiert werden, Nutzer:innen dazu zu bringen, die kostenfreie Variante zu wählen und erinnert an die Dark Patterns, gegen die der EDSA eine Richtlinie veröffentlicht hat.
Auch die unter anderem von Max Schrems gegründete Nichtregierungsorganisation noyb (none of your business) hat sich zu Wort gemeldet und am 28. November eine Beschwerde gegen Meta bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht. Die Organisation kritisiert, dass Nutzer:innen bis zu 251,88 Euro pro Jahr für ihr Grundrecht auf Datenschutz zahlen sollen. Sie befürchtet, dass – sollte Meta durchkommen – die Konkurrenz in Kürze dem Beispiel folgen werde.
Zudem kritisiert noyb, dass so erneut EU-Recht umgangen werde soll. Vor allem den Grundsatz der Freiwilligkeit bei der Einwilligung sieht die Organisation hier nicht gegeben. Laut Untersuchungen seien nur drei Prozent der Nutzer:innen mit Tracking einverstanden, aber 99 Prozent stimmen zu, wenn sie andernfalls Gebühren zahlen müssen.
Zusätzlich erhebt die Nichtregierungsorganisation Kritik an dem deutlich zu hoch angesetzten Preis. Dieser sei weit höher als die Werbeeinnahmen, die Meta sonst pro Kopf erzielt. Spätestens wenn die Konkurrenz folge, werde Datenschutz so zu einem teuren Luxus, statt einem Grundrecht für alle. Daher fordert noyb die österreichische Datenschutzbehörde auf, die Verarbeitung per Dringlichkeitsverfahren – ähnlich dem norwegischen Beispiel – zu stoppen sowie eine Geldstrafe zu verhängen, die abschreckend auf andere Unternehmen wirkt.
Was das für Nutzer:innen bedeutet
Noch ist unklar, was das Bezahlmodell konkret für Nutzer:innen bedeutet. Werden zum Beispiel gar keine personenbezogenen Daten mehr für personalisierte Werbung genutzt, wenn die Gebühr bezahlt wird? Bisher spricht Meta von „hoch personalisierter“ oder „verhaltensorientierter“ Werbung. Doch was genau das bedeutet, legt Meta nicht offen.
Klar ist aber, dass Meta umfassende Daten verarbeitet, wenn Nutzer:innen nicht bezahlen und personalisierter Werbung „zustimmen“. Zu diesen Daten gehören Alter, Geschlecht und sogar der Standort. Auch, wie lange sich Nutzer:innen auf einer Website aufhalten, wie aufmerksam sie diese Seite lesen oder ob etwas bestellt wurde, analysiert Meta. Hinzu kommt das Nutzungsverhalten auf Meta-Plattformen: Welche Posts/Videos werden gelikt, wie lange ist die Verweildauer bei einem Post und auf welche externen Websites wird weitergeleitet? Was genau verwendet wird, kann auch von den eigenen Datenschutzeinstellungen abhängen.
Dabei gibt Meta die Daten nicht zur konzernintern, sondern auch an Dritte weiter. Diese Unternehmen nutzen die Daten gezielt, um Nutzer:innen zu beeinflussen – seien es Kaufentscheidungen oder Meinungsbildung. Durch den Verkauf dieser Daten verdient Meta einen großen Teil seiner Gewinne.
Dieser umfassenden Datenverarbeitung sollten sich Nutzer:innen bewusst sein, wenn sie der Verarbeitung ihrer Daten für personalisierte Zwecke „zustimmen“. Zusätzlich sollten sie ihre Datenschutzeinstellungen anpassen und den Apps so wenig Berechtigungen wie möglich erteilen. Auch das Deaktivieren des Standorts kann helfen, dem Konzern weniger Daten zu übermitteln.
Fazit: Meta reagiert auf Datenschutzbedenken
Insgesamt zeigen die aktuellen Entwicklungen bei Meta, dass Datenschutzfragen und die Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke weiterhin im Fokus der Aufmerksamkeit stehen. Formal hat Meta mit der Anpassung seines Modells auf die Datenschutzbedenken und -forderungen des EDSA reagiert. Aber ob diese Anpassung tatsächlich datenschutzkonform und im Sinne der Nutzer:innen ist, bleibt noch zu prüfen.
Quellen
Eckert, Svea (2023): „Wer nicht zahlen will, soll Daten liefern“, 19. November 2023, Tagesschau, https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/instagram-werbung-zahlungspflichtig-daten-100.html, letzter Zugriff am 07. Dezember 2023.
Knobloch, Andreas (2023): „Meta bittet EU-User um Zustimmung zu gezielter Werbung“, 02. August 2023, heise online, https://www.heise.de/news/Meta-holt-in-der-EU-Zustimmung-zu-gezielter-Werbung-ein-9232355.html, letzter Zugriff am 07. Dezember 2023.
Kollmann, Katharina (2023): „EDSA: Dringlichkeitsentscheidung zur verhaltensbasierten Werbung von Meta“, ZD-Aktuell Heft 20, https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fzdaktuell%2F2023%2Fcont%2Fzdaktuell.2023.01439.htm&anchor=Y-300-Z-ZDAKTUELL-B-2023-N-01439, letzter Zugriff am 07. Dezember 2023.
Krempl. Stefan (2023): „EU-Datenschützer untersagen Facebook und Instagram personalisierte Werbung“, 01. November 2023, heise online, https://www.heise.de/news/EU-Datenschuetzer-untersagen-Facebook-und-Instagram-personalisierte-Werbung-9350683.html, letzter Zugriff am 07. Dezember 2023.
noyb (2023): „noyb-Beschwerde gegen Meta wegen Wechsels zu ‚Pay oder Okay‘“, 28. November 2023, https://noyb.eu/de/noyb-files-gdpr-complaint-against-meta-over-pay-or-okay, letzter Zugriff am 07. Dezember 2023.
Verbraucherzentrale Bayern (2023): „AGB-Check: Meta“, 05. Juli 2023, https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/digitale-welt/agbcheck-meta-85798, letzter Zugriff am 07. Dezember 2023.
Wilkens, Andreas (2023): „DSGVO: Meta führt kostenpflichtige Abos für Facebook und Instagram ein“, 30. Oktober 2023, heise online, https://www.heise.de/news/Facebook-und-Instagram-Werbefrei-gegen-Geld-9348864.html, letzter Zugriff am 07. Dezember 2023.