© RoschetzkyIstockPhoto, Getty Images Pro

Wenn jeder Moment zählt – Datenschutz in Notfällen

Zuletzt aktualisiert am 02. Januar 2024

In einer Welt, die zunehmend von digitalen Daten geprägt ist, sind Organisationen auf ihre sensiblen Informationen angewiesen wie nie zuvor. Doch was passiert, wenn Naturkatastrophen wie Hochwasser diese Daten bedrohen?

Stellen Sie sich vor, ein Fluss tritt über die Ufer, ein Sturm tobt oder ein Erdbeben erschüttert die Region – plötzlich sind nicht nur Gebäude und Infrastrukturen bedroht, sondern auch die digitalen und analogen Archive, die das Rückgrat moderner Organisationen bilden. In solchen Momenten wird klar, dass der Datenschutz nicht nur eine tägliche Verpflichtung ist, sondern auch eine unerlässliche Notwendigkeit in Krisensituationen.

In diesem Beitrag gehen wir durch die entscheidenden Schritte, die Organisationen ergreifen sollten, um den Datenschutz in Notfällen, wie etwa bei Hochwasser, zu gewährleisten. Von der sofortigen Benachrichtigung der Verantwortlichen über die detaillierte Evaluierung des Schadensausmaßes bis zur Implementierung von Maßnahmen zur Risikominimierung – wir tauchen ein in die Welt des Datenschutzes, wenn jede Sekunde zählt.  

1. Sofortige Benachrichtigung der Verantwortlichen

Die erste und entscheidende Maßnahme besteht darin, die für Datenschutz verantwortlichen Personen innerhalb der Organisation unverzüglich zu informieren. Diese Schlüsselpersonen spielen eine zentrale Rolle bei der Initiierung einer schnellen Reaktion und der Koordinierung aller notwendigen Maßnahmen. Durch eine prompte Benachrichtigung wird sichergestellt, dass die Verantwortlichen unmittelbar mit der Bewältigung des Vorfalls beginnen können.

Sie wollen up to date bleiben?

In unserem monatlich erscheinenden Newsletter informieren wir Sie über alle wichtigen Ereignisse, Neuerungen sowie Urteile. Melden Sie sich an und sichern Sie sich unseren Fachartikel zur datenschutzkonformen Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Online-Formular wird hier erscheinen

2. Evaluierung des Schadensausmaßes

Nach der Benachrichtigung folgt die detaillierte Evaluierung des Schadensausmaßes an den betroffenen Datenarchiven. Es ist entscheidend, zu verstehen, welche Arten von Daten betroffen sind und wie sensibel diese Informationen sind. Die gründliche Analyse bildet die Grundlage für die folgenden Schritte und ermöglicht eine gezielte Reaktion auf die spezifischen Anforderungen des Datenschutzes.

Gerade bei Papierdokumenten und Unterlagen mit langfristiger Rechtswirkung kann hier schnelles Handeln erforderlich sein, um den Erhalt der Unterlagen zu gewährleisten und den Verfall zu stoppen. Solche Unterlagen sollten möglichst schnell gesichert werden.

Basis dafür sollten die Klassifizierung und Risikobewertung der in der Organisation vorhandenen Daten bilden. Diese sind im Vorfeld für alle vorhandenen Daten durchzuführen, um im Notfall möglichst schnell reagieren zu können. Das erleichtert die Entscheidung, welche Daten aufbewahrt, restauriert oder entsorgt werden müssen. 

3. Benachrichtigung der Datenschutzbehörde

In Übereinstimmung mit geltenden Datenschutzbestimmungen sollten Organisationen den Vorfall den zuständigen Datenschutzbehörden melden. Eine zeitnahe und korrekte Benachrichtigung ist entscheidend, um rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Eine Meldung ist u. a. dann erforderlich, wenn die Verfügbarkeit von personenbezogenen Daten nicht mehr gegeben ist oder sie sogar vernichtet wurden. Das gilt sowohl für den Zugriff auf eigene Systeme als auch die Systeme von Anbieter, wie etwa Cloudspeichern.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Pro-forma-Meldung abzugeben, auch wenn das genaue Ausmaß des Schadens noch unklar ist. Das ist vor allem wichtig, um Fristen zu wahren. 

4. Rettung, Wiederherstellung und Entsorgung von Daten

Die Bergung und Sicherung der betroffenen Datenträger stehen im Mittelpunkt dieses Schrittes. Schnelles Handeln ist erforderlich, um die Daten vor weiterem Schaden zu bewahren. Parallel dazu sollten vorab erstellte Wiederherstellungspläne aktiviert werden, um verlorene oder beschädigte Daten so weit wie möglich wiederherzustellen.

Aufbewahrungspflichtige Dokumente, wie Vertragsunterlagen oder Wegerechte, die nicht in anderer Form vorliegen, sollten restauriert werden. Um hier wichtige Zeit zu sparen, sollte im Vorfeld ein geeignetes Dienstleistungsunternehmen ausfindig gemacht werden. Entsprechende Anbieter sollten zumindest als mögliche Ansprechpersonen im Notfallkonzept verzeichnet sein. Teilweise sind auch sogenannte Verträge auf Abruf sinnvoll, um im Fall der Fälle die notwendigen Ressourcen zu erhalten. Das ist gerade bei der Wiederherstellung und Sicherung von Daten wichtig – aber auch bei der Entsorgung.

Denn: Auch bei der Entsorgung von beschädigten Daten gibt es einiges zu beachten. Die Entsorgung muss beispielsweise durch zertifizierte Entsorgungsunternehmen geschehen. Sensible oder personenbezogene Daten dürfen nicht einfach über den Hausmüll entsorgt werden. Außerdem müssen die an Aufräumarbeiten oder der Entsorgung beteiligten Personen auf den Datenschutz verpflichtet werden. 

5. Dokumentation der Vorfälle

Eine umfassende Dokumentation aller Schritte, die zur Bewältigung des Vorfalls unternommen werden, ist von großer Bedeutung. Diese Protokollierung dient nicht nur der internen Nachvollziehbarkeit, sondern ist auch wesentlich für spätere Berichterstattung und mögliche Untersuchungen.

6. Benachrichtigung der Betroffenen

Falls es zu einem Datenleck oder einer Beeinträchtigung der Datenschutzmaßnahmen kommt, ist es wichtig, die betroffenen Personen transparent und zeitnah zu informieren. Dies hilft, Vertrauen wiederherzustellen und ermöglicht es den Betroffenen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

7. Implementierung von Maßnahmen zur Risikominimierung

Im Idealfall werden Maßnahmen zur Risikominimierung natürlich im Vorfeld umgesetzt, damit es gar nicht erst zu einem Notfall kommt. Spätestens aber zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle in der Zukunft sollten Organisationen konkrete Maßnahmen zur Risikominimierung identifizieren und implementieren.

Organisationen sollten dafür Notfallpläne für den Datenschutz und die IT entwickeln, um sicherzustellen, dass persönliche Informationen in Krisensituationen geschützt werden. Die Notfallpläne sollten eine klare Vorgehensweise für den Umgang mit Daten in Notsituationen beinhalten. Außerdem gehören dazu möglicherweise Verbesserungen an Datenspeicher- und Sicherungsinfrastrukturen, wie eine geeignete Platzierung von Servern und die Implementierung von Backup-Systemen. 

8. Regelmäßige Überprüfungen

Organisationen sollten regelmäßig Sicherheitsüberprüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass ihre Datenschutzmaßnahmen effektiv sind. Dies umfasst auch die Überprüfung von Backup-Systemen und Notfallwiederherstellungsplänen. Auch die Klassifizierung von Informationen ist ein laufender Prozess, der regelmäßig überprüft werden sollte.

9. Zusammenarbeit mit Versicherungen

Wenn die Organisation versichert ist, ist die unmittelbare Zusammenarbeit mit der Versicherung von großer Bedeutung. Schäden sollten umgehend gemeldet werden, um den Versicherungsanspruch zu klären und eine schnelle Abwicklung zu ermöglichen.

10. Schulung und Sensibilisierung

Die Sensibilisierung der Mitarbeitenden für die Bedeutung des Datenschutzes, insbesondere in Bezug auf die Sicherung und Wiederherstellung von Daten in Notfällen, ist ein nachhaltiger Ansatz. Schulungsmaßnahmen tragen dazu bei, das Bewusstsein für Sicherheitsprotokolle zu schärfen und die Reaktion auf Datenschutzvorfälle zu optimieren.

Fazit

In einer Welt, in der Naturkatastrophen durch den Klimawandel immer häufiger werden und digitale wie analoge Daten bedrohen, wird die Wichtigkeit eines effektiven Datenschutzes in Notfällen deutlich.

Gründliche Vorbereitung kann in Krisen wichtige Zeit sparen, die Reaktion optimieren und Schäden von Organisationen und Betroffenen abwenden. Deshalb sollten sich Organisationen schon jetzt ein umfassendes Notfallmanagement einrichten.  

Person sitzt mit einer Zeitung auf einer Bank

Sie wollen up to date bleiben?

In unserem monatlich erscheinenden Newsletter informieren wir Sie über alle wichtigen Ereignisse, Neuerungen sowie Urteile. Melden Sie sich an und sichern Sie sich unsere Flowchart "Kaltakquise: Benötige ich eine Einwilligung?".

Newsletter Anmeldung
Wir verwenden Cookies
Cookie-Einstellungen
Unten finden Sie Informationen über die Zwecke, für welche wir und unsere Partner Cookies verwenden und Daten verarbeiten. Sie können Ihre Einstellungen der Datenverarbeitung ändern und/oder detaillierte Informationen dazu auf der Website unserer Partner finden.
Analytische Cookies Alle deaktivieren
Funktionelle Cookies
Andere Cookies
Wir verwenden technische Cookies, um die Inhalte und Funktionen unserer Webseite darzustellen und Ihren Besuch bei uns zu erleichtern. Analytische Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung verwendet. Mehr über unsere Cookie-Verwendung
Einstellungen ändern Alle akzeptieren
Cookies