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Gesetzesentwurf zum TTDSG: Was sich für Sie ändert
Bei Telekommunikationsanbietern gab es bisher Rechtsunsicherheiten in Bezug auf den Datenschutz. Bisher wurde der Datenschutz für Telekommunikationsanbieter neben der DSGVO auch im Telemediengesetz (TMG) und im Telekommunikationsgesetz (TKG) – welches im Übrigen auch überarbeitet wird – thematisiert. Das soll sich bald ändern. Denn das neue TTDSG widmet sich nur den Fragen des Datenschutzes in der Telekommunikation und vereint so TMG und TKG. Wir zeigen Ihnen, was genau das TTDSG ist und was sich dadurch ändert.
Was ist das TTDSG?
Hinter TTDSG verbirgt sich der schlanke Name „Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und bei Telemedien“. Bisher wurde das Gesetz allerdings noch nicht verabschiedet – es ist lediglich ein Entwurf an die Öffentlichkeit gelangt. Die genaue Ausgestaltung des Gesetzes könnte sich also noch ändern.
Das Ziel des Gesetzes steht allerdings schon jetzt fest: Mehr Rechtsklarheit und Übersichtlichkeit. Die Vorgaben zum Datenschutz in der Telekommunikationsbranche sollen in einem einzigen Gesetzestext festgeschrieben und nicht mehr über verschiedene Gesetze verteilt sein. Auch die Cookie-Regelungen sollen hier genauer vorgegeben werden.
Wer und was ist durch das TTDSG betroffen?
Betroffen sind alle Anbieter von Telekommunikationsdiensten sowie Telemedien. Das Gesetz erstreckt sich allerdings nur auf öffentliche elektronische Kommunikationsnetze. Ihr Unternehmensnetz oder andere Telekommunikationsdienste, die nicht über öffentliche Netze erfolgen, sind nicht betroffen.
Der Anwendungsbereich des TTDSG erstreckt sich erstmals auch auf Over-the-Top-Dienste (OTT). Darunter fallen alle Kommunikationsdienste, die über das offene Internet erbracht werden, wie E-Mail, Messenger- und VoIP-Dienste. Anbieter von diesen Diensten unterliegen demnach dem Geltungsbereich des Telekommunikationsdatenschutzes. Wenn Sie beispielsweise Updates über WhatsApp an Ihre Kund:innen verschicken, fallen Sie nach dieser Definition in den Anwendungsbereich des TTDSG.
Was ändert sich durch das neue Gesetz?
Neben der Erweiterung des Geltungsbereichs auf OTT-Dienste ändern sich unter anderem auch die Cookie-Bestimmungen. Der Zugriff auf Endgeräte der Nutzenden, um dort Informationen zu speichern oder ausgelesene Informationen auszulesen, darf – abgesehen von ein paar Ausnahmen, wie z.B. zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten – nur mit deren Einwilligung erfolgen.
Außerdem soll in Zukunft die Option bestehen, Einwilligungen durch Browsereinstellungen automatisch zu erteilen. Hier fehlen allerdings noch Standards.
Zusätzlich muss die Einwilligung in Cookies aktiv erteilt und die User müssen sowohl über mögliche Zugriffe Dritter auf die Daten als auch über die Funktionsdauer der Cookies informiert werden.
Auch die Zuständigkeiten bei der Überprüfung des Gesetzes ändern sich. Bisher war die Bundesnetzagentur die zuständige Autorität. Fragen des Datenschutzes in der Telekommunikation sollen laut TTDSG in Zukunft durch den:die Bundesbeauftragte:n für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) geklärt werden.
Ursprünglich sollte das Gesetz am 21. Dezember 2020 in Kraft treten. Wann es tatsächlich kommt, ist bisher unklar. Inwiefern sich das Gesetz auf die Praxis auswirken wird, ist ebenfalls nicht gänzlich absehbar. Es steht allerdings schon jetzt fest, dass das TTDSG bis zum Inkrafttreten der e-Privacy-Verordnung die Rechtslage in den kommenden Jahren maßgeblich prägen wird.
Quellen
Bird & Bird (2020): „Neuer Referentenentwurf eines Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (‚TTDSG‘) im Umlauf“, August 2020, https://www.twobirds.com/de/news/articles/2020/germany/neuer-referentenentwurf-ttdsg, letzter Zugriff am 08. Januar 2021.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2020): „TKG-Novelle 2020 – ‚Telekommunikationsmodernisierungsgesetz‘“, 16. Dezember 2020, https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/infopapier-tkg-novelle.pdf?__blob=publicationFile, letzter Zugriff am 08. Januar 2021.
Heise (2020): „Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Entwurf eines Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und bei Telemedien sowie zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze“, 03. August, 2020, https://www.heise.de/downloads/18/2/9/4/6/4/2/1/20200731_RefE_TTDSG_cleaned.pdf, letzter Zugriff am 08. Januar 2021.
Schürmann, Rosenthal, Dreyer (2020): „Neues Datenschutzrecht für Telekommunikation & Telemedien: Entwurf zum TTDSG“, 10. Dezember 2020, https://www.srd-rechtsanwaelte.de/blog/entwurf-ttdsg/, letzter Zugriff am 08. Januar 2021.