EU-Whistleblower-Richtlinie

2019 hat die EU die "Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden", auch Whistleblower-Richtlinie genannt, verabschiedet. Seit dem 17. Dezember 2021 gilt sie auch für deutsche Organisationen. Ziel der Richtlinie ist der Schutz von Hinweisgeber:innen, um Missstände in Organisationen zu unterbinden und aufzudecken.

Dafür werden öffentliche und private Organisationen sowie Behörden dazu verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. 

Ihre datenschutzkonforme Meldestelle

Zwei Personen sitzen an einem Schreibtisch und schauen gemeinsam auf einen Bildschirm

Datenschutzkonforme Hinweiskanäle für Ihre Organisation


Wir richten für Sie datenschutzkonforme Meldekanäle per Telefonhotline, der Internetseite "hinweise.de" und E-Mail ein. Über diese Kanäle nehmen wir die Meldungen entgegen, prüfen sie auf Plausibilität und veranlassen bei Ihnen geeignete Folgemaßnahmen. Dabei informieren wir – falls gewünscht  die Hinweisgeber:innen.

Weitere Details entnehmen Sie auch unserer Leistungsbeschreibung.

  • Wahrung der Vertraulichkeit und Anonymität der Meldenden
  • Datenschutzkonforme interne Meldekanäle
  • Einfache Nutzung rund um die Uhr, sodass externe Kanäle weniger genutzt werden
  • Aufbau einer Hinweisgeberschutzorganisation
  • Dokumentation und Anfertigung von Hinweisdokumenten 
  • Keine Interessenskonflikte 
  • Wahrung von Löschungsverpflichtungen

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Warum wir?

Erfahrung

Seit vielen Jahren unterstützen wir bei der Einführung und Verbesserung des Datenschutzes. Für verschiedene renommierte Fortbildungseinrichtungen sind wir als Referenten tätig und bilden Datenschutzbeauftragte aus.

Qualifikation

Unsere Mitarbeitenden sind hoch qualifiziert und bieten ein breit gefächertes Know-How, um Sie zu unterstützen. Wir sind angesehene und zertifizierte Sachverständige zum Thema Datenschutz, Datensicherheit und IT-Forensik.

Branchenreferenzen

Wir haben bereits Erfahrungen in diversen Branchen sammeln können. Darunter Kanzleien (RA, StB), Industrieunternehmen, Automobilindustrie, Gesundheits-wesen, Sport- und weitere Verbände, Caritasverbände und Bistümer.

Weltlich & Kirchlich

Unsere Kenntnisse beschränken sich nicht nur auf Teile des Datenschutzes; wir kennen uns komplett aus. Das beinhaltet sowohl die EU-DSGVO als auch das KDG und die EKD. Mit uns sind Sie rundum versorgt.

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In unserem monatlich erscheinenden Newsletter informieren wir Sie über alle wichtigen Ereignisse, Neuerungen sowie Urteile. Melden Sie sich an und sichern Sie sich unseren Fachartikel zur datenschutzkonformen Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.

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