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Hinweisgeberschutzgesetz zweigeteilt: Gesetzgebung verzögert sich

Zuletzt aktualisiert am 11. April 2023

Eigentlich sollte das Hinweisgeberschutzgesetz schon längst beschlossen sein – zumindest, wenn es nach der EU geht. Die Umsetzung der EU-Richtlinie hätte eigentlich bis Ende 2021 erfolgen sollen. Die EU hat die Bundesregierung bereits Mitte Februar verklagt und es sind bereits Strafzahlungen in der Diskussion, daher soll es jetzt schnell gehen.

Allerdings ist der Gesetzesentwurf im Bundesrat gescheitert. Nun unternehmen die Koalitionsfraktionen einen zweiten Anlauf. Dafür haben sie ihr Vorhaben in zwei Gesetzesentwürfe aufgespalten.

Was es damit auf sich hat und wie es nun weiter geht, haben wir für Sie zusammengefasst. 

Aufspaltung des Gesetzesentwurfs zum Hinweisgeberschutzgesetz

Um das Hinweisgeberschutzgesetz möglichst schnell verabschieden zu können, hat die Bundesregierung ihren Entwurf in zwei separate Entwürfe aufgespalten:

  • Gesetzesentwurf für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (20/5992)
  • Gesetzesentwurf zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz (20/5991)

Der neu eingebrachte Entwurf (20/5992) ist weitgehend identisch mit dem Entwurf vom Dezember 2022, ist aber laut Auffassung der Regierung im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Allerdings ist der Anwendungsbereich in dem neuen Entwurf verkleinert und klammert einige Personen aus. Dazu gehören Beamtinnen und Beamte der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie oder sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und Richter:innen im Landesdienst. Durch die Anpassung des Anwendungsbereichs ist für diesen Entwurf keine Zustimmung des Bundesrats mehr erforderlich.

In einem zweiten Gesetzentwurf „zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz“ (20/5991) wird diese Einschränkung wieder aufgehoben. Dieser Entwurf ist allerdings zustimmungspflichtig, da hierfür eine Änderung des Beamtenstatusgesetzes erforderlich ist. 

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Kritik an der Aufspaltung

Am 27. März fand im Rechtsausschuss eine Anhörung zu den Entwürfen des Hinweisgeberschutzgesetzes statt. In dieser Sitzung ging es nicht nur um den Inhalt, sondern auch um das dafür geplante Gesetzgebungsverfahren. Einige der Sachverständigen sehen in der Aufspaltung einen Verfassungskonflikt. Grundsätzlich sei eine Aufspaltung von Gesetzesvorhaben in einen zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Teil möglich. Allerdings dürfen solche Verfahren nicht willkürlich oder missbräuchlich sein.

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Kluth beispielsweise sieht die Aufspaltung lediglich als Reaktion auf die Verweigerung der Zustimmung zum ersten Entwurf und als inhaltlich nicht begründet. Auch Prof. Dr. Thüsing bezeichnet die Aufspaltung als Willkür und empfiehlt ein Vermittlungsverfahren, um so zu einem besseren Gesetz zu kommen.

Die Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks Zittel hingegen befürchtet ein „Zwei-Klassen-Recht“, wenn der zustimmungspflichtige Entwurf vom Bundesrat abgelehnt werden sollte. Dann gelte für Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamte anderes Recht. Dies widerspreche auch der EU-Richtlinie, die für das gesamte Land und somit auch für Landesbedienstete gelten solle. 

Wie es nun weitergeht

Trotz Kritik von Seiten der Sachverständigen, der CDU/CSU und der AfD hat der Rechtsausschuss für beide Gesetzesentwürfe eine Beschlussempfehlung vorgelegt sowie einen Änderungsantrag der AfD abgelehnt.

Ursprünglich war vorgesehen, dass der Bundestag am 30. März nach einer rund 45-minütigen Aussprache über beide Gesetzesentwürfe abstimmt. Allerdings hat der Bundestag die vorgesehene Entscheidung von der Tagesordnung abgesetzt. Wann tatsächlich über die Entwürfe abgestimmt wird, ist noch unklar. Allerdings wird das Hinweisgeberschutzgesetz bereits einen Monat nach Veröffentlichung in Kraft treten. Der endgültige Start ist damit voraussichtlich im Mai – je nachdem, wann eine Entscheidung im Bundestag fällt. 

Fazit

Die Verabschiedung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes wird sich weiter verzögern. Da das Gesetz aber kurz nach seiner Veröffentlichung bereits in Kraft treten wird, sind Organisationen gut daran beraten, sich bereits darauf vorzubereiten. Vor allem die Einführung einer internen Meldestelle und der Aufbau der damit verbundenen Prozesse bringen einen hohen Organisationsaufwand mit sich, der nicht zu unterschätzen ist.

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Quellen

Datenschutzkonferenz (2022): „FAQ zu Facebook-Fanpages“, 22. Juni 2022, https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DSK/Orientierungshilfen/FAQ-Facebook-Fanpage.pdf?__blob=publicationFile&v=1, letzter Zugriff am 30. März 2023.

Datenschutzticker.de (2023): „Bundespresseamt klagt gegen Facebook Verbot“, 23. März 2023, https://www.datenschutzticker.de/2023/03/bundespresseamt-klagt-gegen-facebook-verbot/, letzter Zugriff am 30. März 2023.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (2018): „EuGH nimmt Betreiber von Facebook-Fanpages in die Verantwortung“, 05. Juni 2018, https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/05_EuGHNimmtFacebookFanpagesInVerantwortung.html?nn=252104, letzter Zugriff am 30. März 2023.

Erzdiözese München und Freising (2023): „Verbot von Facebook Fanpages“, 23. Februar 2023, https://www.erzbistum-muenchen.de/ordinariat/datenschutzstelle/aktuelles/112395#:~:text=Verbot%20von%20Facebook-Fanpages, letzter Zugriff am 30. März 2023.

Katholisches Datenschutzzentrum (2023): „Umgang mit Facebook-Fanpages im kirchlichen Bereich“, 01. März 2023, https://www.katholisches-datenschutzzentrum.de/umgang-mit-facebook-fanpages-im-kirchlichen-bereich/, letzter Zugriff am 30. März 2023.

Kirchliche Datenschutzaufsicht der ostdeutschen Bistümer und des Katholischen Militärbischofs (2023): „Facebook Fanpages – weiterhin keine wirksame Rechtsgrundlage“, 28. Februar 2023, https://www.kdsa-ost.de/aktuelles/188-facebook-fanpages-weiterhin-keine-wirksame-rechtsgrundlage.html, letzter Zugriff am 30. März 2023.

Taskforce Facebook-Fanpages (2022): „Kurzgutachten zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages“, 10. November 2022, https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DSK/DSKBeschluessePositionspapiere/103DSK-Kurzgutachten-Facebook.pdf?__blob=publicationFile&v=4, letzter Zugriff am 30. März 2023. 

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